Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0400Ausgegeben am 21.11.2022

Eing. Dat. 21.11.2022

 

 

 

 

 

Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2023

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-344 (Dez. III, Amt 20) vom 19.10.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1. die Haushaltssatzung 2023 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan und der Stellenplan 2023 für das Jahr 2023 festgesetzt.

 

2. das beigefügte Investitionsprogramm 2023 wird beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.

 

3. das Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2023 wird beschlossen.

 

 

Begründung:

 

Nach § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Produktbudgets), des Ergebnis- / Finanzhaushalts und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 94 Abs. 1 HGO i.V. mit § 1 GemHVO), ein.

 

Das Investitionsprogramm ist nach § 101 HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.

 

Ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist gemäß § 92a Abs.1 Ziffer 1 u. 2 HGO aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich in der Ergebnis- bzw. Finanzhaushaushaltsplanung nicht erreicht wird. Im HSK sind die Ursachen für den nicht ausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und die dafür notwendigen Maßnahmen und der angestrebte Zeitraum, in dem der Ausgleich des Haushalts erreicht werden soll, enhalten.

 

Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.

 

Hinweis: Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) sowie per Cloud zur Verfügung gestellt.