Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0404Ausgegeben am 23.11.2022
Eing. Dat. 17.11.2022
Zuständigkeiten für die Beschlussfassung in Grundstücksangelegenheiten
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-374 (Dez. I, Amt 80) vom 16.11.2022
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Zuständigkeiten für die endgültige Beschlussfassung in Grundstücksangelegenheiten werden gemäß Anlage ab 01.01.2023 neu festgelegt. Maßgebend ist jeweils der zu Grunde zu legende Geschäftswert.
2. Unbeschadet der in der Anlage getroffenen Regelungen können die Stadtverordnetenversammlung und der Haupt-, Finanz-, Digitalisierungs- und Beteiligungsausschuss jederzeit einzelne Grundstücksangelegenheiten wieder an sich ziehen.
3. Der Magistrat hat dem Haupt-, Finanz-, Digitalisierungs- und Beteiligungsausschuss über die von ihm bzw. dem zuständigen Dezernenten endgültig beschlossenen Grundstücksangelegenheiten vierteljährlich einen entsprechenden Bericht vorzulegen.
4. Sofern bei Vorkaufsrechten über 100.000 EUR eine Entscheidung des HFDB oder der Stadtverordnetenversammlung innerhalb der Ausübungsfrist nicht möglich ist, entscheidet der Magistrat.
5. Der HFDB hat die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung zu beantragen, wenn ein Mitglied in den Fällen, in denen der Ausschuss endgültig entscheidet, auf die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung besteht.
Begründung:
Mit Beschluss vom 16.12.1971 hat die Stadtverordnetenversammlung die Zuständigkeiten für bestimmte Grundstücksgeschäfte delegiert, da nach § 51 HGO die Beschlussfassung über Grundstücksangelegenheiten nicht zu den ausschließlichen Zuständigkeiten der Stadtverordnetenversammlung gehört.
Es wird empfohlen, den noch gültigen und auf DM-Beträgen basierenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.1971 anzupassen. Aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen seit 1971 bzw. der Entwicklung der Grundstückspreise wird eine Anpassung der Grenzen gemäß Anlage empfohlen.
Anlagen:
Tabelle der Zuständigkeiten
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.