Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0408Ausgegeben am 23.11.2022
Eing. Dat. 17.11.2022
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen (Pb 11)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-381 (Dez. III, ESO) vom 16.11.2022
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Der beigefügte Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2023 ist Bestandteil des Beschlusses und wird wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgs- und Vermögensplan
1.1. Erfolgsplan
Erträge € 87.161.228
Aufwendungen € 84.251.443
Jahresüberschuss € 2.909.785
1.2. Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel) € 8.343.000
Kreditaufnahme € 3.961.000
Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage € -
Summe € 12.304.000
Kredittilgung € 2.228.000
Auflösung empfangener Ertragszuschüsse € 321.000
Investitionen € 9.755.000
Summe € 12.304.000
2. Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf € 3.961.000 festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 8.300.000 festgesetzt.
4. Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf € 1.000.000 festgesetzt.
5. Stellenplan
Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2023 ist.
6. Finanzplan
Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2023 ist.
Begründung:
Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I 1989, 154), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016 (GVBI. I S. 121), insbesondere der §§ 15-19, in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.
Die Kredite gemäß § 103 HGO werden im Rahmen des Vermögensplanes für Investitionen verwendet. Die Kassenkredite gemäß § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.
Anlagen:
- Anlage Erläuterungsteil: Wirtschaftsplan 2023 des ESO Eigenbetrieb
- Anlage Tabellenteil: Deckblatt
- Anlage Tabelle 1: Erfolgsplan ESO Eigenbetrieb 2023
- Anlage Tabelle 2: Erfolgsplan ESO Eigenbetrieb 2023 nach Sparten
- Anlage Tabelle 3: Investitionen ESO Eigenbetrieb 2023
- Anlage Tabelle 4: Investitionsplanung zum Wirtschaftsplan 2023 - 2027
- Anlage Tabelle 5: Verpflichtungsermächtigungen 2023
- Anlage Tabelle 6: Finanzplan zum Wirtschaftsplan 2023 - 2027
- Anlage Tabelle 7: Liquiditätsplanung 2023
- Anlage Tabelle 8: Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan 2023
- Anlage Tabelle 9: Übersicht der Risiken für den ESO Eigenbetrieb 2023
- Bericht zur Klimarelevanz
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.