Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0378/1Ausgegeben am 21.11.2022

Eing. Dat. 21.11.2022

 

 

 

 

 

Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Offenbach über die Einschränkung des Gebrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung

Änderungsantrag Die LINKE. vom 21.11.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der §2 Absatz 3 der Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung in der Stadt Offenbach am Main wird wie folgt geändert:

 

(3) Als kritische Infrastruktur identifizierte Einrichtungen, mindestens jedoch den Feuerwehren, Krankenhäusern, stationären und teilstationären Einrichtungen der sozialen Arbeit, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten, Horten, Kitas und Schulen ist die Wasserentnahme in dem Umfang erlaubt, soweit dies für die unmittelbare Aufrechterhaltung des Betriebes und der Anforderungen an Hygiene erforderlich ist. Dies gilt auch für landwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe sowie Baumschulen.

 

 

Begründung:

 

Erfolgt mündlich.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.