Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 21. November 2022
TOP 12
Gesundheitskiosk für Offenbach
Antrag DIE LINKE. vom 01.11.2022, 2021-26/DS-I(A)0384
Interfraktioneller Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen, FDP, Die LINKE. und FREIE WÄHLER vom 17.11.2022, 2021-26/DS-I(A)0384/1
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0384/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat möge nach Beschluss eines entsprechenden Gesetzes auf Bundesebene prüfen und berichten, ob und wie eine Implementierung von Gesundheitskiosken in Offenbach erfolgen kann. Dazu sind die Trägerorganisationen, die bereits im Aufgabenfeld tätig sind, zu beteiligen. Potentiell entstehende Kosten für die Stadt Offenbach sind darzustellen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0384/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
Der Magistrat möge nach Beschluss eines entsprechenden Gesetzes auf Bundesebene prüfen und berichten, ob und wie eine Implementierung von Gesundheitskiosken in Offenbach erfolgen kann. Dazu sind die Trägerorganisationen, die bereits im Aufgabenfeld tätig sind, zu beteiligen. Potentiell entstehende Kosten für die Stadt Offenbach sind darzustellen.
2021-26/DS-I(A)0384
Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)0384/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2021-26/DS-I(A)0384.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, gemäß der von der Bundesregierung geplanten bundesweiten Errichtung von Gesundheitskiosken im Vorfeld ein Konzept für einen Gesundheitskiosk in Offenbach zu erarbeiten. Zur Konzepterarbeitung sind der Behindertenbeirat, Seniorenrat, Ausländerbeirat und das Frauenbüro hinzuzuziehen. Dabei ist zu berücksichtigen:
1. welcher Standort sich dafür besonders eignen würde unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Struktur und hohen Bedarfen von Nachbarschaften,
2. ob sich insbesondere das Empfangsgebäude des Hauptbahnhofs im Rahmen der zukünftig angestrebten Revitalisierung und Gemeinwohlorientierung als Standort eignen würde,
3. welche Form der Kooperation mit Akteur*innen des Gesundheitswesens (Ärzt*innen, Krankenhäuser) und sozialer Einrichtungen (Jugendamt, Stadtteilbüros) für eine optimale Einbindung in die städtische Infrastruktur notwendig ist,
4. welche spezifischen Angebote es für Offenbacher*innen braucht und in welchen Sprachen diese Angebote gemacht werden müssen.
Das Konzept ist den Stadtverordneten vorzulegen und soll im Ausschuss für Soziales und Integration präsentiert und diskutiert werden.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 23.11.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung