Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. November 2022

 

 

 

TOP 26
Finanzierung der Aufwendungen für Maßnahmen während der Corona-Krise
hier: Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-369 (Dez. IV, Amt 60) vom 02.11.2022,
2021-26/DS-I(A)0401

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion AfD wie folgt:

 

Im Rahmen der Gebäudeverwaltung und -unterhaltung wurden für den Betrieb der städtischen Schul- und Kitagebäude, der Verwaltungsgebäude und der Volkshochschule, Museen, Seniorentagesstätten, Sanitär- und Umkleidegebäude der Sportanlagen wie auch des Wetterparkgebäudes durch GBM und Hochtief (ÖPP-Schulstandorte Beethovenschule und Berufsschulzentrum Buchhügel), nach Abstimmung mit dem Hochbaumanagement des Amts für Planen und Bauen, Aufwendungen geleistet, die im Kontext der Corona-Krise entstanden und abzurechnen sind.

 

Gemäß Kostenaufstellungen werden im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.07.2022 durch GBM und Hochtief Finanzmittel in Höhe ca. 455.000,00 € verausgabt.

 

1.       Die erforderlichen Mittel werden überplanmäßig wie folgt bereitgestellt:

 

Hochtief:

01010800.6161000120 (Bauliche Instandsetzung

und Bewirtschaftung Schulen im ÖPP)     

Mittel 2022 und früher:                                                                     158.000,00 €

Überplanmäßig:                                                                                     9.000,00 €

 

GBM:

01010800.6173000160 (Gebäudereinigung)

Überplanmäßig:                                                                                 288.000,00 €

 

Gesamt Hochtief und GBM:                                                            455.000,00 €

 

Die Deckung der Mittel erfolgt durch Minderaufwendungen bei dem Produktkonto 16020100.7710000120 „Zinsausgaben Kreditmarkt“. Die Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2022.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 23.11.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung