Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. November 2022

 

 

 

 

 

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Zweiter Realisierungsvertrag - Erschließungsvertrag - über die Erschließung des Bebauungsplangebiets (Bebauungsplan Nr. 563A + B) Hafen Offenbach / Mainviertel
hier: Beschluss über die Erhöhung der Kostenbeteiligung der Stadt Offenbach für den 1. und 2. Bauabschnitt

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-370 (Dez. IV, Amt 60) vom 02.11.2022,
2021-26/DS-I(A)0402

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlagen mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.  Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr. 2011-16/DS-I(A)0441 und Nr. 2011-16/DS-I(A)0441/1 vom 02.10.2013 zum Projekt „Zweiter Realisierungsvertrag – Erschließungsvertrag – über die Erschließung des Bebauungsplangebietes (Bebauungsplan Nr. 563 A + B) Hafen Offenbach / Mainviertel hier: Kostenbeteiligung der Stadt Offenbach für den 1. und 2. Bauabschnitt“ mit einem Kostenaufwand von insgesamt 1.920.000,00 €, wird wie folgt angepasst:

 

Den aktualisierten Projektkosten für die Bauabschnitte 1 und 2 des Nordrings auf Grundlage der von der Mainviertel GmbH & Co.KG in Zusammenarbeit mit dem Amt für Planen und Bauen und vom Revisionsamt geprüften Kostenzusammenstellung in Höhe von 6.830.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.  Die erforderlichen Mittel stehen bei dem Produktkonto 09010600.0951000060 „HEGISS 3 Nordend“, Investitionsnummer 0901060900601802, wie folgt zur Verfügung:

 

Haushaltsmittel 2020 und früher:                                           4.100.000,00 €

Mittel 2021:                                                                                 2.000.000,00 €

Mittel 2022:                                                                                   730.000,00 €

Gesamt:                                                                                       6.830.000,00 €

 

3.  Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Fördermittel HEGISS 3

Produktkonto 09010600.3601005560:                                  4.680.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                       2.150.000,00 €

Gesamt                                                                                        6.830.000,00 €

 

4.  Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 255.205,00 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

5.  Mit Stadtverordnetenbeschluss Nr. 2016-21/DS-I(A)0212 vom 22.06.2017 wurden vom ESO gemeldete Unterhaltungskosten für das Gesamtprojekt in Höhe von 1,055 Mio. € beschlossen, die Planung der entsprechenden Produktkonten erfolgte in Abstimmung zwischen ESO Eigenbetrieb und der Kämmerei. Diese Unterhaltungskosten ändern sich nicht und sind deshalb in der beigefügten Folgekostenberechnung nicht beinhaltet.

 

 

Die nichtöffentlichen Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 23.11.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung