Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0415Ausgegeben am 24.11.2022

Eing. Dat. 24.11.2022

 

 

 

 

 

Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach (Pb 5)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-395 (Dez. II, Amt 57) vom 23.11.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten

Offenbach für das Geschäftsjahr 2023, der im

 

1.1      Erfolgsplan

 

bei Aufwendungen in Höhe von T€ 43.521 und Erträgen in Höhe von T€ 42.571 (darin enthalten der Betrag von T€ 25.211, der aus dem Erhalt von Betriebskostenzuschüssen gemäß Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe sowie Elternbeiträgen in der Stadt Offenbach am Main besteht) mit einem Jahresverlust von T€ 950 abschließt;

 

und im

 

1.2      Vermögensplan

 

bei Einnahmen (Deckungsmittel) in Höhe von T€ -586 und Investitionen in Höhe von T€ 365 mit einem Jahresverlust von T€ 950 abschließt;

 

1.3      Verpflichtungsermächtigungen werden nicht benötigt.

 

1.4      einschließlich der Stellenübersicht

 

            und der

 

1.5      Finanzplanung

 

wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.

 

2.         Kassenkredite werden nicht beansprucht.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 GVBl. I, Seite 145 ff; zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 (GVBI.I S.121); insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach, wird der Wirtschaftsplan 2023 (WPL 2023) einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

 

Die Kassenreste gem. § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.

 

Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.

 

Gem. den Verwaltungsvorschriften Nr. 2 zu § 115 HGO i.V.m. § 94 HGO und § 5 Nr. 4 Eigenbetriebsgesetz soll auch im Falle keiner Verpflichtungsermächtigungen und Kassenkredite eine Negativfestsetzung beschlossen werden. Siehe hierzu 1.3 und 2 des Beschlusstenors.

 

Das Betriebsergebnis resultiert aus den oben genannten Aufwendungen und Erträgen. Es ergibt einen Verlust von T€ 950. Zum Ausgleich des Verlustes werden vorjährige Gewinne verwendet; sie betrugen T€ 1.388.

 

Das Vorhaben ist mit der Kämmerei abgestimmt.

 

Die Betriebskommission hat den vorgelegten Wirtschaftsplan 2023 in ihrer Sitzung vom 09.11.2022 dem Magistrat einstimmig zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung empfohlen.

Anlage:

Wirtschaftsplan EKO 2023

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.