Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0417Ausgegeben am 24.11.2022
Eing. Dat. 24.11.2022
Gestaltungsbeirat Offenbach am Main
hier: Beschluss über die erneute Berufung der Mitglieder des Gestaltungsbeirats
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-402 (Dez. IV, Amt 60) vom 23.11.2022
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die fünf Gestaltungsbeiratsmitglieder werden gemäß Geschäftsordnung (2016-21/DS-I(A)0714) für weitere drei Jahre (Zeitraum 2023-2025) berufen:
- Herr Martin Haas
- Frau Rebekka Junge
- Herr Thorsten Kock
- Frau Regina Stottrop
- Herr Ruben Lang
Begründung:
Gemäß Stadtverordnetenversammlungsbeschluss vom 5. März 2020, Nr. 2016-21/DS-I(A)0753), wurde die Berufung der o. g. Gestaltungsbeiratsmitglieder für die Sitzungsjahre 2020-2022 beschlossen. Nach drei Jahren endet nach Abschluss der letzten Sitzung des Jahres 2022 die erste Berufungszeit aller fünf Beiratsmitglieder. Gemäß § 2 (3) der Geschäftsordnung können die Beiräte einmalig erneut für drei Jahre berufen werden. Hierzu sind alle fünf Beiräte gerne bereit. Aufgrund der seit Gründung des Gestaltungsbeirats im Jahr 2020 herrschenden Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen mussten sämtliche Sitzungen allerdings bis zum Sommer 2022 online stattfinden. Aus diesem Grund konnte der Gestaltungsbeirat im Sommer 2022 erstmalig in (Teil-) Präsenz stattfinden. Es wird vorgeschlagen, alle fünf Beiräte für weitere drei Jahre erneut zu berufen.
Nach Ablauf der erneuten Berufungszeit ist gemäß Geschäftsordnung keine weitere Berufung mehr möglich. Daher müssten im Jahr 2026 alle fünf Beiräte durch neue Mitglieder ersetzt werden. Da sich in der aktuellen personellen Konstellation des Gestaltungsbeirats eine sehr gute, konstruktive Beratungsform etabliert hat, wäre es wünschenswert, dies nach deren Berufungszeit auch mit neuen Beiratsmitgliedern so weiterführen zu können. Dies könnte durch einen fließenden Übergang gewährleistet werden, indem die Mitglieder nicht alle zeitgleich, sondern sukzessive ausgetauscht werden und sich die neuen Beiräte in der etablierten Arbeits- und Herangehensweise einfinden können.
Durch den Beschluss ergeben sich keine zusätzlichen Kosten.
Hinweis zu den Anforderungen an die Mitglieder des Gestaltungsbeirats:
Gemäß § 2 (4) der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats dürfen die Mitglieder im Stadtgebiet weder planerisch noch beratend tätig sein. Damit soll die Unabhängigkeit und Objektivität des Gremiums gewahrt werden, um bei stadtbildprägenden – also nach außen / in den öffentlichen Raum wirksamen – Einzelvorhaben die städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualität zu erhöhen. Davon ausgenommen sind Tätigkeiten, die beispielsweise Umbauten im Innenraum zum Gegenstand haben und keinerlei Außenwirkung erzielen.
Anlage:
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.