Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0419Ausgegeben am 24.11.2022

Eing. Dat. 24.11.2022

 

 

 

„Neubau Kindertagesstätte Friedensstraße (1) (OPG)“, Friedensstraße 126, 63067 Offenbach a. M.,

hier: Ergänzender Projekt- und Vergabebeschluss und Bereitstellung zusätzlicher Mittel

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-405 (Dez. IV, Amt 60) vom 23.11.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für das Projekt „Neubau Kindertagesstätte Friedensstraße (1) (OPG)“ wird zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung von 6.250.000,00 € um 1.350.000,00 € auf nunmehr 7.600.000,00 €.

 

2.  Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.350.000,00 € werden bei dem Produktkonto 06010500.0951000060 „Neubau Kita Friedensstraße (1) (OPG)“, Investitionsnummer 0601050900601401, wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2022 und früher:               4.499.216,00 €

Haushaltsmittel 2023:                                  3.100.784,00 €

Gesamt:                                                         7.600.000,00 €

 

Die Erhöhung der Gesamtkosten von 6.250.000,00 € auf 7.600.000,00 € erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2023. Die Haushausmittelbereitstellung 2023 erfolgt vorbehaltlich des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung und der Genehmigung des Haushaltsplans 2023 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

3.  Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln und ist nun wie folgt angepasst und vorgesehen:

 

Für den Ersatzneubau wurde ein Direktkredit der KfW nach der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) in der Effizienzklasse EG 55 in Höhe von 2.200.000,00 € beantragt und bewilligt, mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 333.850,00 €.

 

Zuwendungsbetrag:                                        333.850,00 €

Kreditmarktmittel:                                         7.266.150,00 €

Gesamt:                                                         7.600.000,00 €

 

4.  Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten erhöhen sich von 860.254,40 € um 45.288,36 € auf insgesamt 905.542,76 €. Diese sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Gebäudebetriebskosten, Bauunterhaltungskosten), die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, bleiben unverändert.

 

5.  Die Abwicklung der Maßnahme wurde der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 02.12.2020 auf Grundlage des Projekt- und Vergabebeschlusses 2016-21/DS-I(A)0889 vom 10. Dezember 2020 treuhänderisch übertragen. Der treuhänderische Projektauftrag an die OPG wird entsprechend angepasst.

 

6.  Der Anpassung der Honorare für die Planungs- und Beratungsleistungen sowie an den erweiterten Umfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I bis III wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf anzupassen.

 

 

Begründung:

 

Anlass

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Projekt- und Vergabebeschluss vom

10. Dezember 2020 (2016-21/DS-I(A)0889) in Verbindung mit dem Projekt- und Vergabebeschluss für den Neubau einer zweizügigen Grundschule auf dem Gelände der IGS Lindenfeld vom 11. November 2021 (2021-26/DS-I(A)0160/1) dem Ersatzneubau für die Kita 1, Friedensstraße 126, 63071 Offenbach am Main, mit Gesamtkosten in Höhe von 6.250.000,00 € zugestimmt.

 

Das Projekt befindet sich in der baulichen Umsetzung.

 

Gemäß den Angaben der mit der Projektsteuerung sowie der treuhänderischen Abwicklung beauftragten Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) werden für den erfolgreichen Abschluss des Projekts nun zusätzliche Mittel in Höhe von 1.350.000,00 € benötigt.

 

Begründung des Bedarfs

Mit der seit März 2020 bestehenden Corona-Pandemie und der durch den seit Februar andauernden Krieg in der Ukraine ausgelösten Energiekrise kommen zu der seit Jahren angespannten Marktlage am Bau erschwerende Bedingungen hinzu.

 

Dieser ergänzende Projekt- und Vergabebeschluss wird nunmehr aufgrund der durch die Krisensituation verursachten ungewöhnlich hohen Baupreisentwicklung notwendig.

 

Die Projektinhalte und Qualitäten haben sich gegenüber den mit oben genanntem Projekt- und Vergabebeschluss für den Neubau der Kindertagesstätte nicht verändert.

 

Auf Grundlage des Projekt- und Vergabebeschlusses wurde bereits ein Anteil von rund 85 % der Bauleistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) öffentlich ausgeschrieben und vergeben. Dabei handelt es sich um alle Bauleistungen mit Ausnahme weniger Innenausbaugewerke sowie der Beschaffung der Ausstattung.

 

Laut Begründung der OPG führen unkalkulierbare Preissteigerungen neben den ohnehin erhöhten Materialpreisen zu zusätzlichen Risikozuschlägen auf die Angebotspreise der Bieter. Im Zuge der Beschaffungsverfahren mussten somit viele Leistungen zu höheren Kosten beauftragt werden als geplant. Die wertungsfähigen Angebote für die bisher beauftragten Leistungen lagen somit insgesamt um rund 660.000,00 € über der Kostenberechnung.

 

Um das Projekt nicht zu verzögern oder zu beenden, wurden diese Kosten zum Teil aus der Reserve für Unvorhergesehenes im Bauablauf und zum Teil über das noch nicht verausgabte Budget für noch auszuschreibende Leistungen gedeckt.

 

Da die Summe der zu erwartenden Nachträge für die bereits erteilten Aufträge noch einmal mit rund 632.000,00 € prognostiziert wird und die anstehende Ausschreibung für die wenigen Innenausbaugewerke und Kleinaufträge sowie die Beschaffung der Ausstattung ansteht, kann das beschlossene Projektbudget nicht eingehalten werden.

 

Die noch anstehenden Ausschreibungen wurden je nach Gewerk mit einer Kostensteigerung von 10 % - 50 % der Budgetsummen prognostiziert und betragen insgesamt rund 186.000,00 €.

 

Die Position für Unvorhergesehenes im Bauablauf konnte um rund 135.000,00 € auf rund 185.000,00 € reduziert werden, da wie oben beschrieben bereits Beauftragungen der Mehrkosten über diese Position erfolgt sind und nur noch wenige Aufträge mit geringeren Auftragswerten zu erteilen sind.

 

Beschlusssumme bisher:                                                              6.250.000,00 €

Mehrkosten Aufträge:                                                                    + 660.000,00 €

Mehrkosten Nachträge und Prognosen:                                    + 632.000,00 €

Mehrkosten Preissteigerung anstehende Ausschreibungen: + 186.000,00 €

Minderung Reserve:                                                                      -  135.000,00 €

Rundung:                                                                                         +     7.000,00 €

Beschlusssumme neu:                                                                  7.600.000,00 €

 

Im Erläuterungsbericht, Kostenbericht und Kostendatenvergleich der OPG werden die Kostenveränderungen im Einzelnen erläutert.

 

Terminplanung

Der Fertigstellungstermin des Gebäudes (inklusive der Außenanlagen) wird sich aufgrund verlängerter Lieferzeiten für Fassadenmaterialien im Vergleich zur Planung zum Zeitpunkt des Projekt- und Vergabebeschlusses um etwa zweieinhalb Monate verzögern.

 

-       Vorarbeiten (Baumfällungen): Oktober 2020

-       Baubeginn: Anfang November 2020

-       Fertigstellung des Gebäudes inklusive Außenanlagen: Mai 2023

-       Umzug der Kita vom Altbau in den Neubau: Juni 2023

-       Schlussrechnungen: August bis Oktober 2023

 

Der neue Fertigstellungstermin ist als unkritisch zu bewerten, da das Baufeld, auf dem der in Betrieb befindliche Altbau der Kindertagesstätte steht, erst im Jahr 2024 für den zweiten Bauabschnitt des Neubaus der Grundschule auf dem Gelände der IGS Lindenfeld benötigt wird.

 

Aus diesem Grund wird für das Projekt auf verteuernde Beschleunigungsmaßnahmen verzichtet.

 

Förderung

Für den Ersatzneubau wurde im November 2021 bei der KfW ein Förderkredit in Höhe von 2.200.000,00 € aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude Kommunen – Nichtwohngebäude – (BEG) beantragt und mit Schreiben der KfW vom 24.11.2021 zugesagt. Der bewilligte maximale Tilgungszuschuss beträgt

333.850,00 €. Der Neubau wird als Effizienzgebäude 55 EE (Erneuerbare Energien) errichtet. Die Erfüllung der Förderrichtlinien kann ohne zusätzliche bauliche bzw. technische Maßnahmen gegenüber der Planung zum Projekt- und Vergabebeschluss erreicht werden.

 

Alle Möglichkeiten zur Kostenreduzierung wurden von der OPG geprüft. Eine über minimale Einsparmaßnahmen hinausgehende maßgebliche Senkung der Kosten war unter Beibehaltung der städtischen Vorgaben und Standards ohne Qualitätseinbußen nicht möglich.

 

Aus diesem Grund verbleiben zur Fertigstellung des Ersatzneubaus vom Revisionsamt geprüfte, zusätzlich erforderliche Mittel in Höhe von 1.350.000,00 €.

 

Die bereits beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 6.250.000,00 € erhöhen sich somit auf 7.600.000,00 €.

 

Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten erhöhen sich von 860.254,40 € um 45.288,36 € auf insgesamt 905.542,76 €. Diese sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Gebäudebetriebskosten, Bauunterhaltungskosten), die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, bleiben unverändert.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die ergänzenden Unterlagen zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

1. Lageplan

2. Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.