Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0424Ausgegeben am 24.11.2022
Eing. Dat. 24.11.2022
Grundstückserwerb ehemalige Hafenbahn, 63075 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-413 (Dez. I und IV, Ämter 80 und 60) vom 23.11.2022
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von dem in der Anlage genannten Verkäufer das Grundstück Gemarkung Bürgel, Flur 7, Nr. 350/5, mit 7.939 m² sowie eine Teilfläche von ca. 569 m² aus dem Grundstück Gemarkung Bürgel, Flur 7, Nr. 348/36, (gesamt ca. 8.508 m²) zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Gesamtkaufpreis für das Grundstück sowie die Teilfläche beträgt 425.400,00 € (50,00 €/m²) und wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.
3. Die Kosten des Kaufvertrags und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.
4. Die erforderlichen Mittel für den Erwerb in Höhe von ca. 475.000,00 € inkl. Vermessungskosten stehen im Haushaltsjahr 2022 beim Produktkonto 09010600.0951000060, „Stadtumbau ehemalige Farbwerke“, Investitionsnummer 0901060900601803, zur Verfügung. Die sachkontengerechte Verbuchung erfolgt im Rahmen des Deckungskreises. Zur Finanzierung des Kaufpreises können rd. 70 % Städtebaufördermittel eingesetzt werden.
5. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Quartiers 4.0 und des Innovationscampus soll gemäß beschlossenem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept für das ehemalige Farbwerk (2021-26/DS-I(A)0055 vom 15.07.2021) eine neue Fuß- und Radwegverbindung zwischen der Laskabrücke, dem neuen Quartier, dem Inno-Campus und dem Main entstehen. Zudem sollen die Flächen für eine potenzielle mittel- bis langfristige neue Schienenanbindung des Innovationscampus gesichert werden. Dazu werden die im Tenor genannten Flächen benötigt. Momentan befindet sich dort noch das sogenannte Hafengleis, das seit Jahren zwar nicht mehr genutzt wird aber bisher auch nicht offiziell außer Betrieb genommen wurde.
Nach langwierigen Verhandlungen mit dem Verkäufer ist es nun gelungen, die Erwerbsverhandlungen zu den genannten Konditionen abzuschließen. Der Kaufpreis entspricht einer Wertermittlung aus dem Jahr 2019.
Der Verkäufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.
Die Kosten für die Freilegung der Kaufflächen, z. B. Roden und Abräumen der Flächen, Aufnehmen und Entsorgen der maroden Bahnschwellen und des Schotterbetts etc., liegen lt. Wertgutachten vom 11.02.2019 bei rd. 200.000,00 €. Durch die allgemeine Preisentwicklung der letzten Jahre im Bausektor muss hier mit einer Preissteigerung von mindestens 40 % gerechnet werden. Das ergibt Entsorgungskosten in Höhe von ca. 280.000,00 €.
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Freilegung und Herstellung der Kaufflächen stehen, sind in den Projektkosten bei Amt 60 abgebildet und über das Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (früher „Stadtumbau“) förderfähig. Die Förderquote liegt bei rd. 70 %.
Der Erwerb ist mit dem Amt für Planen und Bauen sowie dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz abgestimmt. Der Erwerb bietet die einmalige Chance, das Gebiet südlich der Mühlheimer Straße an das Inno-Campusgelände und den Main für Fußgänger und Radfahrer anzuschließen, ohne die Mühlheimer Straße queren zu müssen.
Die Vorlage ist im Zusammenhang mit dem Erwerb des Flurstücks Bürgel, Flur 7, Nr. 348/86, zu sehen, da für die Herstellung des gesamten Fuß- und Radwegs der Erwerb aller drei Grundstücke notwendig ist.
Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Wege des Nachtrags, da es noch Abstimmungsbedarf gab.
* redaktionell geändert
Anlagen:
Lageplan
Nichtöffentliche Anlage
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.