Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0427Ausgegeben am 24.11.2022

Eing. Dat. 24.11.2022

 

 

 

 

 

Vergabeverfahren Gaskonzession der Stadt Offenbach am Main

hier: Annahme des verbindlichen Vertragsangebotes / Abschluss eines Konzessionsvertrages

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-417 (Dez. X, Amt 20) vom 23.11.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließen möge:

 

I.          Der Annahme des verbindlichen Vertragsangebotes der Gasversorgung Offenbach GmbH (GVO) in der Fassung vom 09.11.2022 zum Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2042 (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

II.         Der Magistrat wird beauftragt das Angebot anzunehmen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Erklärungen abzugeben.

 

 

Begründung:

 

Im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Gaskonzession der Stadt Offenbach am Main wurden die Bieter mit Versand des 2. Verfahrensbriefes am 03. März 2022 zur Abgabe finaler Angebote bis spätestens 02. Mai 2022 aufgefordert.

 

Mit Datum vom 02. Mai 2022 ging bei der Stadt Offenbach am Main nur ein finales Angebot, vorgelegt von der GVO, ein. Die Stadt Offenbach am Main hat das finale Gaskonzessionsvertragsangebot der GVO inhaltlich geprüft. Da neben der GVO kein anderer Bewerber ein finales Angebot eingereicht hat, musste das finale Angebot nicht anhand der Auswahlkriterien bewertet werden.

 

Daher hat die Stadt Offenbach durch ihre fachlichen und rechtlichen Berater (GSK Stockmann Rechtsanwälte Steuerberater Partnergesellschaft mbB und EversheimStuible Treuberater GmbH) prüfen lassen, ob es aus fachlicher oder rechtlicher Sicht Bedenken gegen den Konzessionsvertrag und das Netzbetriebskonzept (Gesamtdarstellung) gibt oder noch Unklarheiten bestehen, die vor Vertragsabschluss behoben werden müssen. Dabei wurde auch betrachtet, inwieweit die GVO die Anforderungen aus dem 1. Verfahrensbrief (2. Änderung) vom 24.02.2021, die Inhalte des Verhandlungsgespräches vom 12.11.2021 sowie die Hinweise aus dem 2. Verfahrensbrief vom 03.03.2022 aufgegriffen und im finalen Angebot umgesetzt hat. Das Amt für Planen und Bauen wurde bei der Prüfung im Hinblick auf die Kriterien Materialwirtschaft und Bauverfahren (jeweils Oberkriterium Umweltverträglichkeit) und die vertraglichen Vereinbarungen zu Baumaßnahmen und Entfernen von Leitungen einbezogen.

 

Das Ergebnis dieser Prüfung ist in anliegendem Auswertungsvermerk (Anlage 2) zusammengefasst. Letztendlich hat die Prüfung ergeben, dass aus fachlicher und rechtlicher Sicht keine Bedenken gegen den Abschluss des angebotenen Konzessionsvertrages mit der GVO bestehen.

 

Zu einigen Klauseln im Vertragsangebot haben die Stadt Offenbach und die GVO aus redaktionellen Gründen und Gründen der Rechtsklarheit Aufklärungsgespräche geführt und sich auf klarstellende Anpassungen verständigt. Die Anpassungen waren aus städtischer Sicht insbesondere bei den Regelungen zu städtischen Grundstücken außerhalb der öffentlichen Verkehrswege, zur Umsatzsteuer auf die Konzessionsabgabe und Nebenleistungen der GVO und zur Rechtsnachfolge sowie hinsichtlich einheitlicher Begriffe zu den Gasversorgungsanlagen der GVO erforderlich. Die GVO bat angesichts der ungewissen Zukunft der Gasnetzinfrastruktur um Klarstellungen zu den Netzanschluss- und Netzausbaupflichten. Mit Schreiben vom 04.11.2022 hat die Stadt Offenbach um Umsetzung dieser Anpassungen gebeten. Dieser Bitte ist die GVO durch Vorlage eines unterschriftsreifen Vertragsangebotes samt Anlagen am 09.11.2022 nachgekommen. Diese Fassung ist Gegenstand der Vorlage.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Wege des Nachtrags, da es noch Abstimmungsbedarf gab. Eine Abgabe im regulären Geschäftsgang war daher nicht möglich.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

Nichtöffentlicher Konzessionsvertrag (finale Fassung)

Auswertungsvermerk - Inhaltliche Prüfung finales Angebot der GVO

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.