Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0432Ausgegeben am 05.12.2022

Eing. Dat. 05.12.2022

 

 

 

 

Haushaltsbegleitantrag

Preisgleitklausel bei künftigen Aufgabenübertragungs- und Beleihungsverträgen

Antrag DIE LINKE. vom 05.12.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, bei künftigen Abschlüssen von Aufgabenübertragungs- und Beleihungsverträgen eine Preisgleitklausel zu vereinbaren.

 

 

Begründung:

 

Durch Preisgleitklauseln kann ein angemessener Ausgleich von Preisschwankungen zwischen Vertragspartnern erreicht werden. Die Vereinbarung solcher Klauseln ist bei Rahmendienstleistungsverträgen in Offenbach bereits gängige Praxis und soll daher auch für künftige Aufgabenübertragungs- und Beleihungsverträgen angewendet werden.

 

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.