Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0413/1Ausgegeben am 08.12.2022

Eing. Dat. 07.12.2022

 

 

 

 

 

Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2023 (Pb 13)

Haushaltsänderungsantrag der Stadtverordneten Helge Herget und Dr. Annette Schaper Herget vom 07.12.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag 2021-26/DS-I(A)0413 wird wie folgt geändert:

 

Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 wird zugestimmt.

 

Bis zum Vorliegen des Berichts, wie viele Öko-Punkte durch eine Herausnahme des Waldes aus der wirtschaftlichen Nutzung oder andere naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen im Wald gesammelt werden können, sollen im Wald keine weiteren gesunden Bäume entnommen werden, außer

 

1.    zum Zwecke der Verkehrssicherung,

2.    zum notwendigen Erhalt des Bestandes,

3.    zum Vorbeugen von nah bevorstehendem Werteverfall erntereifer Bäume

 

Weiterhin ist mit dem Forstamt zu prüfen, welche Waldwege mit dem Ziel der Kostenreduzierung der Verkehrssicherung stillgelegt werden können, ohne den Erholungswert für die Leute im Wald zu reduzieren.

 

Die verbliebenen Waldwege sind dahingehend zu prüfen, ob eine Randbepflanzung mit Büschen, Halbstamm und Hochstamm terassenförmig angeordnet die Verkehrssicherung kostenmäßig erleichtert.

 

 

Begründung:

 

Bäume haben eine begrenzte Lebensdauer. Am Ende der Lebensdauer werden sie krank. Wenn man sie nicht rechtzeitig erntet, verschlechtert sich die Qualität des Holzes, was eine Wertminderung darstellt.

 

Es gibt die Idee, einen Wald sich selbst zu überlassen und nicht mehr wirtschaftlich zu nutzen. Die Hoffnung dahinter ist, damit die biologische Vielfalt zu erhöhen. Leider macht der Klimawandel diesem Ziel einen Strich durch die Rechnung. Denn viele Baumarten, die bisher in unseren Wäldern in großer Zahl zu finden sind, werden mit dem veränderten Klima nicht mehr zurechtkommen, da sie sich nicht an Trockenperioden und den veränderten Temperaturen anpassen können. Überlässt man einen Wald sich selbst, wird sich die Biodiversität verringern, nicht erhöhen. Wir werden nicht umhin können, den Wald mit Bestand von weiteren Baumarten, die mit Trockenheit und Erwärmung besser zurechtkommen, zu verjüngen.

 

Diese Gestaltung und die Neubepflanzung muss sich nach den neusten waldwirtschaftlichen Erkenntnissen richten, die Erkenntnisse aus der Klimaforschung und der Nachhaltigkeit berücksichtigt.

 

Sollte das Holz von Bäumen, die noch gesund sind, nicht verwertet werden, schadet man den Urwäldern anderswo. Diese sind in Gefahr, weil sie abgeholzt werden, oft illegal. Man würde die Nachfrage nach diesem Holz noch steigern, wenn man auf die Verwertung des heimischen Holzes verzichtet.

 

Ökopunkte sind eine Art Währung, mit der die Versiegelung von Böden bezahlt werden kann. Da es in Offenbach Interessen an weiterer Bebauung gibt, gibt es ebenfalls Interessen an Ökopunkten. Dabei müssen die Gebiete, für die man Ökopunkte erhält, und die Gebiete, für die man sie für Versiegelungsprojekte einsetzt, nicht nahe beieinanderliegen. Kritiker monieren, dass es bei der „Währung“ Ökopunkte ein Missverhältnis gebe und dass es sich dabei um einen „modernen Ablasshandel“ handele (siehe auch die Sendung des SWR vom 20.08.2019: „ Die Ökopunkte-Lüge – wie mit der Natur Kasse gemacht wird“, Link zum Manuskript: https://www.swr.de/-/id=24701834/property=download/nid=233454/qauzvq/index.pdf).

 

Ein weiteres Problem mit Ökopunkten besteht darin, dass nach der Vergabe die Umsetzung oft nicht kontrolliert wird. Ein Beispiel sind einige Streuobtwiesen in Offenbach (siehe Ofa-Bericht aus der letzten Stadtverordnetensitzung: https://www.ofa-ev.de/17-sitzung/#Streuobstwiesen).

 

Das im Antrag erwähnte Gutachten soll genauere Aufklärung über Ökopunkte bringen, deshalb sollte es weiter verfolgt und bald veröffentlicht werden.

 

Unsere Änderungen betreffen daher nur das Vorbeugen von nah bevorstehendem Werteverfall erntereifer Bäume und die Verkehrssicherung von Waldwegen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.