Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0398/2Ausgegeben am 08.12.2022

Eing. Dat. 08.12.2022

 

 

 

 

 

Stellenplan 2023

Ergänzungsantrag des Oberbürgermeisters

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Produkt 05100100 (Wohnungsamt) werden ab 2023 2,5 zusätzliche Stellen mit dem Stellenwert A10 geschaffen.

 

Die Kosten werden zunächst über den Deckungskreis des Personalkostenetats gedeckt. Sollten die Mittel nicht ausreichen, werden sie über den Gesamthaushalt finanziert.

 

 

Begründung:

 

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wird ab 1. Januar 2023 das Wohngeld erhöht und die Anspruchsberechtigung ausgeweitet. Die Anpassung umfasst folgende Bausteine: eine dauerhafte Heizkostenkomponente soll die in den Jahren 2021 und 2022 stark gestiegenen Heizkosten berücksichtigen. Im Rahmen einer Klimakomponente im Wohngeld können strukturelle Mieterhöhungen im gesamten Wohnungsbestand oberhalb der bisherigen Höchstbeträge berücksichtigt werden. Schließlich wird eine ergänzende Anpassung der Wohngeldformel auch an den Einkommensrändern des Wohngeldes zusätzlichen Haushalten Anspruch auf Wohngeld geben.

 

Mit der Einführung von „Wohngeld plus“ zum 1. Januar 2023 ist eine deutliche Erhöhung der Anzahl der Wohngeld-Anträge zu erwarten.

 

Die Bundesregierung geht von etwas mehr als einer Verdreifachung der Anzahl der Anträge aus (Faktor 3.37).

 

Haushalte

Anzahl

Bisherige Wohngeldhaushalte

600 000

Hereinwachser

1 040 000

Wechsler aus dem SGB II / SGB XII

380 000

Insgesamt

2 020 000

 

Durch das neue Gesetz wird sich auch der Erfüllungsaufwand erhöhen. Für die durchschnittliche Bearbeitung eines Antrages werden gemäß den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung 89 Minuten einkalkuliert. 

 

Nicht bearbeitete Anträge können zu einer Wohnungskündigung wegen Mietrückständen und zu drohender Obdachlosigkeit führen. Daher sind entsprechende personelle Kapazitäten dringend vorzusehen.

 

Um die Anträge zeitnah bearbeiten zu können, sind entsprechend der Erläuterungen zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung nach Einschätzung von Personal-, Haupt- und Wohnungsamt zusätzlich zu den bereits im Stellenplan 2023 eingeplanten 2 zusätzlichen Stellen im Wohnungsamt weitere 2,5 Stellen notwendig. Die 2 zusätzlich für 2023 eingeplanten Stellen sind bereits vor der Gesetzesänderung durch das Wohngeld Plus vorgesehen worden. Der Anstieg der Bevölkerung schlägt sich schon in der Anzahl der Anträge nieder und macht eine Erweiterung der personellen Kapazitäten erforderlich.

 

Die Kosten für diese 2,5 Stellen bewegen sich (vorbehaltlich der Prüfung des Dienstverteilungsplanantrages) für die folgenden Jahre voraussichtlich in dieser Höhe:

 

2023 = 150.500,- €

2024 = 153.500,- €

2025 = 156.600,- €

2026 = 159.700,- €

 

Der Bundesrat hat seine Beratungen zum Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes und zur Änderung anderer Vorschriften (Wohn-geld-Plus-Gesetz) (Drucksache 581/22) erst am 25.11.2022 abgeschlossen. Die darin getroffenen Regelungen sollen bereits zum 1.1.2023 in Kraft treten. Daraus ergibt sich die Dringlichkeit. Auf Grundlage dieses Beschlusses wurde der Bedarf in Offenbach abgeschätzt und geprüft, inwieweit die Mehrarbeit durch eine Umschichtung von Personal innerhalb der Verwaltung erfolgen kann. Insgesamt ergibt sich danach durch die neue Gesetzeslage nach einer ersten Einschätzung des Haupt- und Wohnungsamtes einen Mehrbedarf von voraussichtlich mindestens 6,83 Stellen. Dieser weitere Bedarf soll gedeckt werden durch: Zwei befristete Stellen, die ab dem 01.02.2023 befristet bis mindestens zum 30.06.2024 besetzt werden sollen. Rund 2,5 Stellen werden zudem mit Mitarbeiter*innen aus anderen Bereichen besetzt, die je nach Entwicklung und Möglichkeit dauerhaft im Amt bleiben. Die verbleibenden 2,5 Stellen sollen über diesen Änderungsantrag im Stellenplan 2023 gesichert werden. Die Situation wird im kommenden Jahr intensiv von Wohnungs-, Haupt- und Personalamt beobachtet und untersucht werden. Die Ergebnisse werden in einen Vorschlag für den Stellenplan 2024 münden.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.