Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 2022

 

 

 

 

 

TOP 6
Jugendbildungswerk des Jugendamtes der Stadt Offenbach
hier: Beschluss zur Beantragung der Projektlaufzeit für den Zeitraum 08/2022
bis 12/2027 und zur Bereitstellung der erforderlichen Kofinanzierung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-378 (Dez. II, Amt 51) vom 16.11.2022,
2021-26/DS-I(A)0406

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

  1. Das durch den Europäischer Sozialfonds Plus (ESF) geförderte Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“, mit einer Laufzeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2027 wird für den Projektzeitraum vom 01.08.2022 bis 31.12.2027, vorbehaltlich der Förderung, in der Stadt Offenbach durch das Jugendbildungswerk des Jugendamtes durchgeführt.

 

  1. Die geforderte Kofinanzierung durch die Stadt Offenbach ist über die Förderphase hinweg sicherzustellen. Der für die Beantragung benötigte Nachweis über 60% der Gesamtfördersumme (2.109.747,68 €) an Eigenmitteln in Höhe von 1.265.848,73 € wird erbracht.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.12.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung