Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 2022

 

 

 

 

 

TOP 10
Konjunkturpaket Energiekrise
hier: Bereitstellung außerplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-385 (Dez. I, II, III und IV) vom 23.11.2022,
2021-26/DS-I(A)0411

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

 

Zur Unterstützung von Sportvereinen, Kulturvereinen, des Offenbacher Einzelhandels, der Gastronomie und des Wochenmarktes wird ein „Konjunkturpaket Energiekrise“ aufgelegt.

 

1.    Für die Unterstützung der Sportvereine werden 100.000 Euro, auf einem neu anzulegenden Produktkonto, zur Verfügung gestellt.

 

2.    Für die Unterstützung der freien Kultureinrichtungen und Kulturvereine werden 100.000 Euro, auf einem neu anzulegenden Produktkonto, zur Verfügung gestellt.

 

3.    Für die Unterstützung der kulturellen Vereine von Migrantinnen und Migranten werden 40.000 Euro auf einem neu anzulegenden Produktkonto, zur Verfügung gestellt.

 

4.    Unterstützung von Einzelhandel, Gastronomie und Wochenmarkt:

 

a.    Zur Förderung des Einzelhandels, der Gastronomie und des Wochenmarktes wird die Offenbacher Stadtmarketinggesellschaft (OSG) beauftragt, mit Unterstützung der städtischen Wirtschaftsförderung ein zeitlich befristetes Online-Gutschein-Bonusprogramm für den Verbund „Offenbachs großes Herz“ aufzulegen.

b.    Innerhalb des ersten Quartals 2023 soll das Online-Gutschein-Bonusprogramm aufgesetzt und mit dessen Umsetzung begonnen werden. Die operative Ausgestaltung und Umsetzung obliegt der OSG.

c.    Für das Online-Gutschein-Bonusprogramm werden mindestens 500.000,- Euro zur Verfügung gestellt. Inklusive der bei der OSG entstehenden Kosten und der Gewinnmarge wird im Haushalt der Stadt Offenbach eine Summe von insgesamt 560.000 Euro brutto für Amt 13, auf einem neu anzulegenden Produktkonto, bereitgestellt. Die Mittel werden auf ein Treuhandkonto der OSG überwiesen.

 

5.    Für die Unterstützung und Stärkung der Selbsthilfekräfte Offenbacher Bürgerinnen und Bürger zur Bewältigung der Herausforderungen, die aufgrund der Preissteigerungen, insbesondere der Energiepreissteigerung wegen der Ukrainekrise, entstanden sind, werden 200.000 Euro, auf einem neu anzulegenden Produktkonto, für Beratungsangebote zur Verfügung gestellt.

 

6.    Den Ämtern 13, 49 und 50 werden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 1.000.000 Euro gem. § 100 HGO für 2022 (Mittel nach 2023 übertragbar) bewilligt. Die Deckung erfolgt in 2022 über das Produktkonto 05020100.7270000058 „Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende nach dem § 22 SGB II“. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt auf speziell für das Konjunkturpaket „Energiekrise“ einzurichtenden Produktkonten, in den Budgets der jeweils fachlich zuständigen Ämter. Sie befinden sich in einem Deckungskreis.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0411

 

Frau Stv. Thüne (AfD) beantragt getrennte Abstimmung der Punkte 1 – 6.

 

 

2021-26/DS-I(A)0411 Punkt 1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Für die Unterstützung der Sportvereine werden 100.000 Euro, auf einem neu anzulegenden Produktkonto, zur Verfügung gestellt.

 

 

2021-26/DS-I(A)0411 Punkt 2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

2.     Für die Unterstützung der freien Kultureinrichtungen und Kulturvereine werden 100.000 Euro, auf einem neu anzulegenden Produktkonto, zur Verfügung gestellt.

 

 

2021-26/DS-I(A)0411 Punkt 3

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

3.     Für die Unterstützung der kulturellen Vereine von Migrantinnen und Migranten werden 40.000 Euro auf einem neu anzulegenden Produktkonto, zur Verfügung gestellt.

 

 

2021-26/DS-I(A)0411 Punkt 4

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

4.     Unterstützung von Einzelhandel, Gastronomie und Wochenmarkt:

 

a.     Zur Förderung des Einzelhandels, der Gastronomie und des Wochenmarktes wird die Offenbacher Stadtmarketinggesellschaft (OSG) beauftragt, mit Unterstützung der städtischen Wirtschaftsförderung ein zeitlich befristetes Online-Gutschein-Bonusprogramm für den Verbund „Offenbachs großes Herz“ aufzulegen.

b.     Innerhalb des ersten Quartals 2023 soll das Online-Gutschein-Bonusprogramm aufgesetzt und mit dessen Umsetzung begonnen werden. Die operative Ausgestaltung und Umsetzung obliegt der OSG.

c.     Für das Online-Gutschein-Bonusprogramm werden mindestens 500.000,- Euro zur Verfügung gestellt. Inklusive der bei der OSG entstehenden Kosten und der Gewinnmarge wird im Haushalt der Stadt Offenbach eine Summe von insgesamt 560.000 Euro brutto für Amt 13, auf einem neu anzulegenden Produktkonto, bereitgestellt. Die Mittel werden auf ein Treuhandkonto der OSG überwiesen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0411 Punkt 5

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

5.     Für die Unterstützung und Stärkung der Selbsthilfekräfte Offenbacher Bürgerinnen und Bürger zur Bewältigung der Herausforderungen, die aufgrund der Preissteigerungen, insbesondere der Energiepreissteigerung wegen der Ukrainekrise, entstanden sind, werden 200.000 Euro, auf einem neu anzulegenden Produktkonto, für Beratungsangebote zur Verfügung gestellt.

 

 

2021-26/DS-I(A)0411 Punkt 6

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

6.     Den Ämtern 13, 49 und 50 werden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 1.000.000 Euro gem. § 100 HGO für 2022 (Mittel nach 2023 übertragbar) bewilligt. Die Deckung erfolgt in 2022 über das Produktkonto 05020100.7270000058 „Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende nach dem § 22 SGB II“. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt auf speziell für das Konjunkturpaket „Energiekrise“ einzurichtenden Produktkonten, in den Budgets der jeweils fachlich zuständigen Ämter. Sie befinden sich in einem Deckungskreis.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.12.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung