Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 2022
TOP 16
„Neubau Kindertagesstätte Friedensstraße (1) (OPG)“, Friedensstraße 126,
63067 Offenbach a. M.,
hier: Ergänzender Projekt- und Vergabebeschluss und Bereitstellung
zusätzlicher Mittel
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-405 (Dez. IV, Amt 60) vom 23.11.2022,
2021-26/DS-I(A)0419
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für das Projekt „Neubau Kindertagesstätte Friedensstraße (1) (OPG)“ wird zugestimmt.
Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung von 6.250.000,00 € um 1.350.000,00 € auf nunmehr 7.600.000,00 €.
2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.350.000,00 € werden bei dem Produktkonto 06010500.0951000060 „Neubau Kita Friedensstraße (1) (OPG)“, Investitionsnummer 0601050900601401, wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsmittel 2022 und früher: 4.499.216,00 €
Haushaltsmittel 2023: 3.100.784,00 €
Gesamt: 7.600.000,00 €
Die Erhöhung der Gesamtkosten von 6.250.000,00 € auf 7.600.000,00 € erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2023. Die Haushausmittelbereitstellung 2023 erfolgt vorbehaltlich des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung und der Genehmigung des Haushaltsplans 2023 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.
3. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln und ist nun wie folgt angepasst und vorgesehen:
Für den Ersatzneubau wurde ein Direktkredit der KfW nach der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) in der Effizienzklasse EG 55 in Höhe von 2.200.000,00 € beantragt und bewilligt, mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 333.850,00 €.
Zuwendungsbetrag: 333.850,00 €
Kreditmarktmittel: 7.266.150,00 €
Gesamt: 7.600.000,00 €
4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten erhöhen sich von 860.254,40 € um 45.288,36 € auf insgesamt 905.542,76 €. Diese sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Gebäudebetriebskosten, Bauunterhaltungskosten), die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, bleiben unverändert.
5. Die Abwicklung der Maßnahme wurde der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 02.12.2020 auf Grundlage des Projekt- und Vergabebeschlusses 2016-21/DS-I(A)0889 vom 10. Dezember 2020 treuhänderisch übertragen. Der treuhänderische Projektauftrag an die OPG wird entsprechend angepasst.
6. Der Anpassung der Honorare für die Planungs- und Beratungsleistungen sowie an den erweiterten Umfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I bis III wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf anzupassen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 16.12.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung