Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 2022

 

 

 

 

 

TOP 18
KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH
hier: neuer Gesellschafter und Satzungsänderung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-409 (Dez. I, Amt 20) vom 23.11.2022,
2021-26/DS-I(A)0421

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit bei Enthaltung der Fraktion AfD wie folgt:

 

1.     Der Aufnahme der Stadt Wiesbaden als neuem Gesellschafter der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH wird zugestimmt.

 

2.     Die KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH wird von ihren Geschäftsanteilen (Stammkapitalanteilen) Anteile in Höhe von 2.800 € an die Stadt Wiesbaden abtreten, so dass diese – vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse – zum 01. Januar 2023 Gesellschafter der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbh werden kann. Der genannten Abtretung von Geschäftsanteilen gemäß § 3 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags wird zugestimmt.

Die notarielle Umsetzung soll in derselben Weise erfolgen, wie dies bei früheren Gesellschaftererweiterungsrunden der Fall war und wie dies vom Grundsatz her im Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.07.2006 vor der ersten Erweiterung festgehalten wurde: „Aus Vereinfachungsgründen erfolgt die Aufnahme neuer Gesellschafter in der Weise, dass der Gesellschafterbeschluss für alle durch den Gesellschafter Bad Homburg in Vertretung erfolgt; die nicht anwesenden Gesellschafter reichen ihre Genehmigungserklärung nach“. Die vollmachtlose Vertretung beim Notar soll durch die Geschäftsführung erfolgen.

 

3.     In § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Kulturregion FrankfurtRheinMain gGmbH ist geregelt, welche Gesellschafter im Aufsichtsrat der Kulturregion FrankfurtRheinMain gGmbH vertreten sind.

Es wird zugestimmt, dass der Gesellschaftsvertrag in § 8 Abs. 2 so ergänzt wird, dass die Stadt Wiesbaden nach ihrem Beitritt auch ein Mitglied in den Aufsichtsrat entsendet

 

4.     Bisher ist in § 9 Abs. 3 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages der Kulturregion FrankfurtRheinMain gGmbH geregelt, dass bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern, deren jährliches Bruttogehalt mehr als 50.000 € beträgt, eine vorherige Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich ist.

Es wird zugestimmt, dass diese Wertgrenze auf 60.000 € angehoben wird.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.12.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung