Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 2022
TOP 20
Erweiterung des Stadtumbaugebiets „Revitalisierung des ehem. chem. Farbwerks“ und Grundstückserwerb Gemarkung Bürgel, Flur 7, Nr. 348/86, Radweg Laskabrücke
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-412 (Dez. I und IV, Ämter 80 und 60) vom 23.11.2022, 2021-26/DS-I(A)0423
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:
1. Das gemäß § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossene Stadtumbaugebiet „Revitalisierung des ehemaligen chemischen Farbwerks zwischen Offenbach und Bürgel“ wird um das Grundstück Gemarkung Bürgel, Flur 7, Nr. 348/86, erweitert. Der neue Umgriff des Teilgebiets B des Stadtumbaugebiets ist in Anlage 1 planzeichnerisch dargestellt und als „Fortschreibung des ISEK“ für den Fördergeber erläutert.
2. Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von dem in der Anlage 3 genannten Verkäufer das Grundstück Gemarkung Bürgel, Flur 7, Nr. 348/86, mit 3.343 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
3. Der Kaufpreis für das Grundstück beträgt 91.933,00 € (28,00 € / m²) und wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.
4. Die Kosten des Kaufvertrags und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.
5. Die Ausgleichsverpflichtung des Verkäufers zum Pflanzen von sechszehn Bäumen wird mit einem Betrag in Höhe von 29.712,00 € brutto abgelöst und reduziert damit den Auszahlungsbetrag des Kaufpreises des Grundstücks.
6. Im Zuge der Abwicklung ist aufgrund des Bruttoprinzips buchhaltungsseitig sicherzustellen, dass der volle Kaufpreis im Investitionshaushalt ausgewiesen wird. Die hierfür erforderlichen Mittel für den Erwerb in Höhe von ca. 105.000,00 € abzüglich rund 30.000,00 € für die Ausgleichsverpflichtung, im Saldo 75.000 €, stehen im Haushaltsjahr 2022 beim Produktkonto 09010600.0951000060, Stadtumbau ehemalige Farbwerke, Investitionsnummer 0901060900601803, zur Verfügung. Die sachkontengerechte Verbuchung erfolgt im Rahmen des Deckungskreises. Die Ausgleichszahlung wird im Ergebnishaushalt verbucht.
Zur Finanzierung des Kaufpreises können rund 70 % Städtebaufördermittel eingesetzt werden.
7. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 16.12.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung