Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 2022

 

 

 

TOP 21
Grundstückserwerb ehemalige Hafenbahn, 63075 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-413 (Dez. I und IV, Ämter 80 und 60) vom 23.11.2022, 2021-26/DS-I(A)0424

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von dem in der Anlage genannten Verkäufer das Grundstück Gemarkung Bürgel, Flur 7, Nr. 350/5, mit 7.939 m² sowie eine Teilfläche von ca. 569 m² aus dem Grundstück Gemarkung Bürgel, Flur 7, Nr. 348/36, (gesamt ca. 8.508 m²) zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

 

2.     Der Gesamtkaufpreis für das Grundstück sowie die Teilfläche beträgt 425.400,00 € (50,00 €/m²) und wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

3.     Die Kosten des Kaufvertrags und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.

 

4.     Die erforderlichen Mittel für den Erwerb in Höhe von ca. 475.000,00 € inkl. Vermessungskosten stehen im Haushaltsjahr 2022 beim Produktkonto 09010600.0951000060, „Stadtumbau ehemalige Farbwerke“, Investitionsnummer 0901060900601803, zur Verfügung. Die sachkontengerechte Verbuchung erfolgt im Rahmen des Deckungskreises. Zur Finanzierung des Kaufpreises können rd. 70 % Städtebaufördermittel eingesetzt werden.

 

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.12.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung