Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 2022

 

 

 

 

 

TOP 3
Stellenplan 2023
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-344 (Dez. III, Amt 20) vom 19.10.2022,
2021-26/DS-I(A)0398

Änderungsliste zum Stellenplan 2023,
Antrag Ausschussvorsitzender HFDB vom 05.12.2022, 2021-26/DS-I(A)0398/1

Ergänzungsantrag des Oberbürgermeisters, 2021-26/DS-I(A)0398/2

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen

(2021-26/DS-I(A)0398/1, 2021-26/DS-I(A)0398/2) den Stellenplan 2023.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)0398/2

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Im Produkt 05100100 (Wohnungsamt) werden ab 2023 2,5 zusätzliche Stellen mit dem Stellenwert A10 geschaffen.

 

Die Kosten werden zunächst über den Deckungskreis des Personalkostenetats gedeckt. Sollten die Mittel nicht ausreichen, werden sie über den Gesamthaushalt finanziert.

 

 

 

2021-26/DS-I(A)0398/1

 

Am 05.12.2022 erhebt der Ausschussvorsitzende des Haupt-, Finanz-, Digitalisierungs- und Beteiligungsausschusses, Herr Stv. Andreas Bruszynski (CDU), in einer Präsenzsitzung die von Herrn Stadtkämmerer Martin Wilhelm am 28.11.2022 zur Verfügung gestellte „Änderungsliste zum Stellenplan 2023“ zum Antrag an die Stadtverordnetenversammlung (2021-26/DS-I(A)0398/1).

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die Änderungsliste zum Stellenplan 2023.

 

 

2021-26/DS-I(A)0398

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen (2021-26/DS-I(A)0398/1, 2021-26/DS-I(A)0398/2) den Stellenplan 2023.

 

 

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.12.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung