Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 2022
TOP 3
Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2023
a) Stellungnahmen der Fraktionen zum Haushaltsplan RJ 2023
b) Beratung der Produktbereiche 01 - 16
c) Beratung des Stellenplans 2023
d) Beratung der Haushaltssatzung, des Investitionsprogramms und des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2023 sowie der Haushaltsbegleitanträge
Hierzu folgende Anträge:
Mag. Vorlagen: 2021-26/DS-I(A)0400
2021-26/DS-I(A)0398 (StellPl.)
2021-26/DS-I(A)0399 (HSK)
2021-26/DS-I(A)0415 (WPl. EKO)
2021-26/DS-I(A)0408 (WPl. ESO)
2021-26/DS-I(A)0413 (WwPl.)
Oberbürgermeister 2021-26/DS-I(A)0398/2 (StellPl.)
CDU 2021-26/DS-I(A)0434 (Pb 12)
DIE LINKE. 2021-26/DS-I(A)0431 (Hh-Begleitantrag)
2021-26/DS-I(A)0432 (Hh-Begleitantrag)
2021-26/DS-I(A)0433 (Hh-Begleitantrag)
AfD 2021-26/DS-I(A)0428 (Pb 10)
Stv. Julia Endres, Stv. Helge Herget
u. Stv. Dr. Annette Schaper-Herget 2021-26/DS-I(A)0430 (Pb 01)
2021-26/DS-I(A)0429 (Pb 09)
Stv. Helge Herget und
Stv. Dr. Annette Schaper-Herget 2021-26/DS-I(A)0413/1 (Pb 13 WwPl.)
Ausschussvorsitzender HFDB 2021-26/DS-I(A)0400/1 Änderungsliste zum Ergebnishaushalt 2023
2021-26/DS-I(A)0400/2 Änderungsliste zum Finanzhaushalt 2023 inkl. der Änderungen im Investitionsprogramm
2021-26/DS-I(A)0400/3 Änderungsliste zu
den Verpflichtungsermächtigungen 2023
2021-26/DS-I(A)0398/1 Änderungsliste zum Stellenplan“ 2023
a) Stellungnahmen der Fraktionen zum Haushaltsplan RJ 2023
Hierzu sprechen: Frau Stv. Helena Wolf (SPD), Herr Stv. Tobias Dondelinger (B‘90/DIE Grünen), Frau Stv. Dr. Sybille Schumann (B‘90/DIE Grünen), Herr Stv. Roland Walter (CDU), Herr Stv. Sven Malsy (DIE LINKE.), Frau Stv. Christin Thüne (AfD), Frau Stv. Anja Kofahl (FDP) und Herr Stv. Dennis Lehmann (FREIE WÄHLER)
sowie Herr Stv. Helge Herget (Stv. ohne Fraktion)
b) Beratung der Produktbereiche 01 - 16
Weiter haben zu TOP 3 gesprochen:
Herr Stv. Hans-Joachim Münd (AfD), Herr Stv. Andreas Bruszynski (CDU), Herr Stv. Marc Oliver Junker (CDU), Herr Stadtkämmerer Martin Wilhelm und Herr OB Dr. Felix Schwenke
Änderungslisten
Herr Stadtkämmerer Martin Wilhelm stellt für die Mitglieder des Haupt-, Finanz-, Digitalisierungs- und Ausschusses für Beteiligungen am 28.11.2022 Änderungslisten zum Ergebnishaushalt 2023, zum Finanzhaushalt 2023 inkl. der Änderungen im Investitionsprogramm, zu den Verpflichtungsermächtigungen 2023 und zum Stellenplan 2023 zur Verfügung.
Der Ausschussvorsitzende, Herr Stv. Bruszynski (CDU), erhebt diese Änderungslisten in der Präsenzsitzung des Haupt-, Finanz-, Digitalisierungs- und Ausschusses für Beteiligungen am 5.12.2022 jeweils zum Antrag an die Stadtverordnetenversammlung.
Änderungsliste zum Ergebnishaushalt 2023
Antrag Ausschussvorsitzender HFDB vom 05.12.2022, 2021-26/DS-I(A)0400/1
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die als Anlage beigefügte Änderungsliste zum Ergebnishaushalt 2023.
Änderungsliste zum Finanzhaushalt 2023 inklusive der Änderungen im Investitionsprogramm,
Antrag Ausschussvorsitzender HFDB vom 05.12.2022, 2021-26/DS-I(A)0400/2
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die als Anlage beigefügte Änderungsliste zum Finanzhaushalt 2023 inkl. den Änderungen im Investitionsprogramm.
Änderungsliste zu den Verpflichtungsermächtigungen 2023,
Antrag Ausschussvorsitzender HFDB vom 05.12.2022, 2021-26/DS-I(A)0400/3
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die als Anlage beigefügte Änderungsliste zu den Verpflichtungsermächtigungen 2023.
Nachrichtlich:
Änderungsliste zum Stellenplan
Antrag Ausschussvorsitzender HFDB vom 05.12.2022, 2021-26/DS-I(A)0398/1
Die Abstimmung über diese Änderungsliste erfolgt bei der Abstimmung über den Stellenplan.
Alle Änderungslisten sind Bestandteil des Originalprotokolls
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2023
Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“
Hierzu die DS
Stv. Julia Endres, Stv. Helge Herget
u. Stv. Dr. Annette Schaper-Herget 2021-26/DS-I(A)0430 (Pb 01)
Haushaltsänderungsantrag
Öffentlichkeitsarbeit: Kommunikation im Internet in Fremdsprachen, öffentliche Bekanntmachungen (Pb 01)
Antrag der Stadtverordneten Julia Endres, Helge Herget und Dr. Annette Schaper Herget vom 05.12.2022, 2021-26/DS-I(A)0430
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
- § 5 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Offenbach wird nach § 7 HGO dahingehend geändert, dass öffentliche Bekanntmachungen nur noch im Internet, als Aushang im Rathaus und als Auslegung zur Einsichtnahme veröffentlicht werden.
Der Text soll lauten:
„Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Offenbach am Main erfolgen durch Veröffentlichung im Internet, als Aushang im Rathaus und als Auslegung zur Einsichtnahme“.
- Der Vertrag mit der Offenbach-Post als Bekanntmachungsmedium nach Hauptsatzung § 5 (1) wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt gekündigt.
- Der Haushaltsansatz für Maßnahme-Nr. 01010300.6840000013 (Öffentliche Bekanntmachungen) wird von 80.000 auf den Restbetrag gekürzt, der nötig ist, um die Verpflichtungen aus der Restlaufzeit des Vertrages mit der Zeitung zu erfüllen sowie die Veröffentlichung auf der Webseite der Stadt, die Aushänge und die Auslegung zu gewährleisten.
- Der dadurch frei werdende Betrag wird dem Haushaltsansatz für Maßnahme-Nr. 01010300.6861000313 (Offenbach im Internet) zugeschlagen.
- Diese zusätzlichen Mittel für „Offenbach im Internet“ sollen verwendet werden für:
◦ Auftragsarbeiten für Übersetzungen von wichtigen Veröffentlichungen und Informationen in Sprachen, die in Offenbach häufig gesprochen werden
◦ und eine Teilzeitstelle mit der Aufgabe, die Übersetzungsaufgaben zu vergeben und zu organisieren sowie die übersetzten Texte in den entsprechenden Communitys in sozialen Medien zu veröffentlichen, in denen sich fremdsprachige Offenbacher und Offenbacherinnen gegenseitig beraten und helfen.
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 01.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2023
Produktbereich 02 „Sicherheit und Ordnung“
Hierzu liegen keine Anträge vor.
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 02.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2023
Produktbereich 03 „Schulträgeraufgaben“
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 03.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2023
Produktbereich 04 „Kultur und Wissenschaft“
Hierzu liegen keine Anträge vor.
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 04.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2023
Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“
Hierzu die DS
Magistratsvorlage 2021-26/DS-I(A)0415 (WPl. EKO)
Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach (Pb 5)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-395 (Dez. II, Amt 57) vom 23.11.2022,
2021-26/DS-I(A)0415
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten
Offenbach für das Geschäftsjahr 2023, der im
1.1 Erfolgsplan
bei Aufwendungen in Höhe von T€ 43.521 und Erträgen in Höhe von T€ 42.571 (darin enthalten der Betrag von T€ 25.211, der aus dem Erhalt von Betriebskostenzuschüssen gemäß Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe sowie Elternbeiträgen in der Stadt Offenbach am Main besteht) mit einem Jahresverlust von T€ 950 abschließt;
und im
1.2 Vermögensplan
bei Einnahmen (Deckungsmittel) in Höhe von T€ -586 und Investitionen in Höhe von T€ 365 mit einem Jahresverlust von T€ 950 abschließt;
1.3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht benötigt.
1.4 einschließlich der Stellenübersicht
und der
1.5 Finanzplanung
wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.
2. Kassenkredite werden nicht beansprucht.
Die Anlage (Wirtschaftsplan 2023) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung dieses Antrages jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 05.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2023
Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“
Hierzu liegen keine Anträge vor.
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 06.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2023
Produktbereich 07 „Gesundheitsdienste“
Hierzu liegen keine Anträge vor.
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 07.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2023
Produktbereich 08 „Sportförderung“
Hierzu liegen keine Anträge vor.
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 08.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2023
Produktbereich 09 „Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation“
Hierzu die DS
Stv. Julia Endres, Stv. Helge Herget
u. Stv. Dr. Annette Schaper-Herget 2021-26/DS-I(A)0429 (Pb 09)
Haushaltsänderungsantrag
Nachhaltiges Wohnumfeld Bieber-Waldhof West (Pb 09)
Antrag der Stadtverordneten Julia Endres, Helge Herget und Dr. Annette Schaper Herget vom 05.12.2022, 2021-26/DS-I(A)0429
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Haushaltsansatz im Investitionsprogramm für die Investitionsmaßnahme-Nr. 0901060500602201 (Nachhaltiges Wohnumfeld Bieber Waldhof West) von 1,5 Mio € in 2024 und 1,5 Mio € in 2025 wird ersatzlos gestrichen.
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 09.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2023
Produktbereich 10 „Bauen und Wohnen“
Hierzu die DS:
AfD 2021-26/DS-I(A)0428 (Pb 10)
Finanzielle Förderung des Baus von Zisternen (Pb 10)
Antrag AfD vom 23.11.2022, 2021-26/DS-I(A)0428
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zur finanziellen Förderung des Baus von Zisternen in der Stadt Offenbach zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dazu sind in den Haushaltsplänen ab dem Jahr 2023 zur Umsetzung des Konzeptes jährlich Mittel in Höhe von € 50.000,- einzuplanen.
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 10.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2023
Produktbereich 11 „Ver- und Entsorgung“
Hierzu die DS
Magistratsvorlage 2021-26/DS-I(A)0408 (WPl. ESO)
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen (Pb 11)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-381 (Dez. III, ESO) vom 16.11.2022,
2021-26/DS-I(A)0408
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der beigefügte Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2023 ist Bestandteil des Beschlusses und wird wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgs- und Vermögensplan
1.1. Erfolgsplan
Erträge € 87.161.228
Aufwendungen € 84.251.443
Jahresüberschuss € 2.909.785
1.2. Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel) € 8.343.000
Kreditaufnahme € 3.961.000
Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage € -
Summe € 12.304.000
Kredittilgung € 2.228.000
Auflösung empfangener Ertragszuschüsse € 321.000
Investitionen € 9.755.000
Summe € 12.304.000
2. Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf € 3.961.000 festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 8.300.000 festgesetzt.
4. Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf € 1.000.000 festgesetzt.
5. Stellenplan
Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2023 ist.
5. Finanzplan
Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2023 ist.
Die Anlage (Wirtschaftsplan 2023) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung dieses Antrages jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 11.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2023
Produktbereich 12 „Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV“
Hierzu DS
CDU 2021-26/DS-I(A)0434 (Pb 12)
Haushaltsbegleitantrag
Allgemeine Straßensanierungsmaßnahmen (Pb 12)
Antrag CDU vom 01.12.2022, 2021-26/DS-I(A)0434
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Magistrat wird beauftragt,
die unter dem Produktkonto 12010100 6165000160 „Allgemeine Straßensanierungsmaßnahmen“ vorgesehenen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 2.000.000 € in den Haushalt einzustellen.
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 12.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2023
Produktbereich 13 „Natur- und Landschaftspflege“
Hierzu die DS
Magistratsvorlage 2021-26/DS-I(A)0413 (WwPl.)
Stv. Helge Herget und
Stv. Dr. Annette Schaper-Herget 2021-26/DS-I(A)0413/1 (Pb 13 WwPl.)
Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2023 (Pb 13)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-391 (Dez. I, Amt 80) vom 23.11.2022,
2021-26/DS-I(A)0413
Haushaltsänderungsantrag der Stadtverordneten Helge Herget und Dr. Annette Schaper Herget vom 07.12.2022, 2021-26/DS-I(A)0413/1
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0413
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan
einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 wird zugestimmt.
Bis zum Vorliegen des Berichts, wie viele Öko-Punkte durch eine Herausnahme des Waldes aus der wirtschaftlichen Nutzung oder andere naturschutzfachliche
Aufwertungsmaßnahmen im Wald gesammelt werden können, sollen im Wald, außer zum Zwecke der Verkehrssicherung sowie zum notwendigen Erhalt des Bestandes, keine weiteren gesunden Bäume entnommen werden.
Die Anlage (Waldwirtschaftsplan 2023) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0413/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Antrag 2021-26/DS-I(A)0413 wird wie folgt geändert:
Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 wird zugestimmt.
Bis zum Vorliegen des Berichts, wie viele Öko-Punkte durch eine Herausnahme des Waldes aus der wirtschaftlichen Nutzung oder andere naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen im Wald gesammelt werden können, sollen im Wald keine weiteren gesunden Bäume entnommen werden, außer
- zum Zwecke der Verkehrssicherung,
- zum notwendigen Erhalt des Bestandes,
- zum Vorbeugen von nah bevorstehendem Werteverfall erntereifer Bäume
Weiterhin ist mit dem Forstamt zu prüfen, welche Waldwege mit dem Ziel der Kostenreduzierung der Verkehrssicherung stillgelegt werden können, ohne den Erholungswert für die Leute im Wald zu reduzieren.
Die verbliebenen Waldwege sind dahingehend zu prüfen, ob eine Randbepflanzung mit Büschen, Halbstamm und Hochstamm terassenförmig angeordnet die Verkehrssicherung kostenmäßig erleichtert.
2021-26/DS-I(A)0413
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan
einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 wird zugestimmt.
Bis zum Vorliegen des Berichts, wie viele Öko-Punkte durch eine Herausnahme des Waldes aus der wirtschaftlichen Nutzung oder andere naturschutzfachliche
Aufwertungsmaßnahmen im Wald gesammelt werden können, sollen im Wald, außer zum Zwecke der Verkehrssicherung sowie zum notwendigen Erhalt des Bestandes, keine weiteren gesunden Bäume entnommen werden.
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung dieser Anträge jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 13.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2023
Produktbereich 14 „Umweltschutz“
Hierzu liegen keine Anträge vor.
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 14.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2023
Produktbereich 15 „Wirtschaft und Tourismus“
Hierzu liegen keine Anträge vor.
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 15.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2023
Produktbereich 16 „Allgemeine Finanzwirtschaft“
Hierzu liegen keine Anträge vor.
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 16.
c) Beratung des Stellenplans
Hierzu die DS
Magistratsvorlage 2021-26/DS-I(A)0398 (StellPl.)
Antrag Ausschussvorsitzender HFDB 2021-26/DS-I(A)0398/1 (Änd.Liste StellPl.)
Antrag Oberbürgermeister 2021-26/DS-I(A)0398/2 (StellPl.)
Stellenplan 2023
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-344 (Dez. III, Amt 20) vom 19.10.2022,
2021-26/DS-I(A)0398
Änderungsliste zum Stellenplan 2023,
Antrag Ausschussvorsitzender HFDB vom 05.12.2022, 2021-26/DS-I(A)0398/1
Ergänzungsantrag des Oberbürgermeisters, 2021-26/DS-I(A)0398/2
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen
(2021-26/DS-I(A)0398/1, 2021-26/DS-I(A)0398/2) den Stellenplan 2023.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0398/2
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Im Produkt 05100100 (Wohnungsamt) werden ab 2023 2,5 zusätzliche Stellen mit dem Stellenwert A10 geschaffen.
Die Kosten werden zunächst über den Deckungskreis des Personalkostenetats gedeckt. Sollten die Mittel nicht ausreichen, werden sie über den Gesamthaushalt finanziert.
2021-26/DS-I(A)0398/1
Am 05.12.2022 erhebt der Ausschussvorsitzende des Haupt-, Finanz-, Digitalisierungs- und Beteiligungsausschusses, Herr Stv. Andreas Bruszynski (CDU), in einer Präsenzsitzung die von Herrn Stadtkämmerer Martin Wilhelm am 28.11.2022 zur Verfügung gestellte „Änderungsliste zum Stellenplan 2023“ zum Antrag an die Stadtverordnetenversammlung (2021-26/DS-I(A)0398/1).
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die Änderungsliste zum Stellenplan 2023.
2021-26/DS-I(A)0398
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen (2021-26/DS-I(A)0398/1, 2021-26/DS-I(A)0398/2) den Stellenplan 2023.
d) Beratung der Haushaltssatzung, des Investitionsprogramms und des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2023 sowie der Haushaltsbegleitanträge
Haushaltsbegleitanträge
Hierzu die DS
DIE LINKE. 2021-26/DS-I(A)0431 (Hh-Begleitantrag)
2021-26/DS-I(A)0432 (Hh-Begleitantrag)
2021-26/DS-I(A)0433 (Hh-Begleitantrag)
Haushaltsbegleitantrag
Vorrangige Beschaffung von Elektrofahrzeugen
Antrag DIE LINKE. vom 05.12.2022, 2021-26/DS-I(A)0431
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig:
Der Antrag 2021-26/DS-I(A)0431 wird von der heutigen Tagesordnung abgesetzt und in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023 außerhalb des Haushalts beraten.
Der Antragstext kann im Intranet/Internet „PIO“ unter der 2021-26/DS-I(A)0431 nachgesehen werden.
Haushaltsbegleitantrag
Preisgleitklausel bei künftigen Aufgabenübertragungs- und Beleihungsverträgen
Antrag DIE LINKE. vom 05.12.2022, 2021-26/DS-I(A)0432
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Magistrat wird beauftragt, bei künftigen Abschlüssen von Aufgabenübertragungs- und Beleihungsverträgen eine Preisgleitklausel zu vereinbaren.
Haushaltsbegleitantrag
Queere Jugendarbeit und Beratungsangebote für Offenbach
Antrag DIE LINKE. vom 05.12.2022 vom 05.12.2022, 2021-26/DS-I(A)0433
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Stadt Offenbach widmet sich gezielt den Bedürfnissen der LSBTIQ-Community (Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans, intergeschlechtliche und queere Menschen) und schafft folgende Angebote:
1. Queere Jugendarbeit für Jugendliche aus der LSBTIQ-Community, etwa in Form eines queeren Jugendtreffs in Offenbacher Jugendzentren, allen voran im KJK Sandgasse, wird verstetigt. Dafür wird ein eigenes Produktkonto im Produktbereich 06 eingerichtet.
2. Die Stadt Offenbach fördert eine Beratungs- und Kontakteinrichtung für queere Menschen jeden Alters. Dafür wird ein eigenes Produktkonto im Produktbereich 05 eingerichtet.
3. Die Finanzmittel im Produktkonto 02020100.6131100032 (Aufwandsentschädigung Freiwilligen Polizeidienst) sowie die Mittel für die Koordinierungsstelle des freiwilligen Polizeidienstes werden auf die beiden Tätigkeitsfelder verteilt, 20.000 für die queere Jugendarbeit und 12.000 für die Beratungs- und Kontakteinrichtung für queere Menschen jeden Alters. Etwaige Restmittel werden dem Produktkonto 05060100.7123090050 (Allgemeine Zuschüsse an Verbände u. Organisationen) zur Verfügung gestellt.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0433
Herr Stv. Lehmann (FREIE WÄHLER) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1 – 3.
2021-26/DS-I(A)0433 Punkt 1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
1. Queere Jugendarbeit für Jugendliche aus der LSBTIQ-Community, etwa in Form eines queeren Jugendtreffs in Offenbacher Jugendzentren, allen voran im KJK Sandgasse, wird verstetigt. Dafür wird ein eigenes Produktkonto im Produktbereich 06 eingerichtet.
2021-26/DS-I(A)0433 Punkt 2
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
2. Die Stadt Offenbach fördert eine Beratungs- und Kontakteinrichtung für queere Menschen jeden Alters. Dafür wird ein eigenes Produktkonto im Produktbereich 05 eingerichtet.
2021-26/DS-I(A)0433 Punkt 3
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
3. Die Finanzmittel im Produktkonto 02020100.6131100032 (Aufwandsentschädigung Freiwilligen Polizeidienst) sowie die Mittel für die Koordinierungsstelle des freiwilligen Polizeidienstes werden auf die beiden Tätigkeitsfelder verteilt, 20.000 für die queere Jugendarbeit und 12.000 für die Beratungs- und Kontakteinrichtung für queere Menschen jeden Alters. Etwaige Restmittel werden dem Produktkonto 05060100.7123090050 (Allgemeine Zuschüsse an Verbände u. Organisationen) zur Verfügung gestellt.
Es folgen die Abstimmungen über den Gesamtergebnishaushalt und den Gesamtfinanzhaushalt.
Gesamtergebnishaushalt 2023
unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen mit Stimmenmehrheit den Gesamtergebnishaushalt 2023.
Gesamtfinanzhaushalt 2023 inkl. Teilfinanzhaushalt B (Investitionsprogramm)
unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen mit Stimmenmehrheit den Gesamtfinanzhaushalt 2023 inkl. Teilfinanzhaushalt B (Investitionsprogramm).
Haushaltssatzung, Investitionsprogramm und Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2023
Hierzu die DS
Mag Vorlagen 2021-26/DS-I(A)0400 2021-26/DS-I(A)0399 (HSK)
Haushaltssicherungskonzept 2023
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-344 (Dez. III, Amt 20) vom 19.10.2022,
2021-26/DS-I(A)0399
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit das Haushaltssicherungskonzept 2023.
Das Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2023 ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2023
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-344 (Dez. III, Amt 20) vom 19.10.2022,
2021-26/DS-I(A)0400
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen mit der Maßgabe, dass der Magistrat diese beschlossenen Änderungen berücksichtigt und in die Haushaltsatzung einarbeitet mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. die Haushaltssatzung 2023 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan und der Stellenplan 2023 für das Jahr 2023 festgesetzt.
2. das beigefügte Investitionsprogramm 2023 wird beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.
3. das Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2023 wird beschlossen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 16.12.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung