Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0453Ausgegeben am 19.01.2023

Eing. Dat. 19.01.2023

 

 

 

 

 

Kostenmonitoring bei städtischen Bauprojekten

Antrag CDU vom 18.01.2023

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

bei allen städtischen Bauprojekten, denen ein Stadtverordnetenbeschluss sowie Kosten- und gegebenenfalls Folgekostenberechnungen zugrunde liegen, ein Kostenmonitoring umzusetzen.

Im Fall von absehbaren Mehrkosten der jeweiligen Projekte, welche die zulässigen Toleranzen der für den jeweiligen Vorlagenstand entsprechenden Planungsphase überschreiten, ist eine Informationsgrundlage den Ausschüssen HFDB und USV vorzulegen. Gleiches gilt für den Fall der Verausgabung der Rücklagen für Unvorhergesehenes.

 

 

Begründung:

 

Bei annähernd jedem Bauprojekt werden dem Offenbacher Stadtparlament kurzfristig Vorlagen zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel vorgelegt. Die allgemeine Baupreissteigerung wird in der Regel als Begründung genannt. Allerdings sollte diese ja in den Kostenberechnungen bereits berücksichtigt sein. Mögliche weitere Ursachen, wie Probleme im Bauablauf oder Veränderungen gegenüber der Ursprungsplanung, sollten im Rahmen eines Kostenmonitorings zu jedem Zeitpunkt quantifizierbar sein. Die so gewonnenen Daten dienen der besseren Information der Stadtverordneten als Entscheidungsträger und sind auch für die Verwaltung zur Projektsteuerung nötig.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.