Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Februar 2023

 

 

 

 

 

TOP 7
Einsatz von Mitteln der Fehlbelegungsabgabe - Kleewasem / Ottersfuhrstraße
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-435 (Dez. IV, Amt 60) vom 07.12.2022,
2021-26/DS-I(A)0436

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 1 wie folgt:

 

1.    Dem Einsatz von Mitteln aus der Fehlbelegungsabgabe (FeBe) zur Verbesserung des Wohnumfelds auf den Grundstücken Gemarkung Bieber, Flur 13, Flurstück 203/5, Flurstück 203/6, Flurstück 208/2, Flurstück 208/3, Flurstück 209/3, Flurstück 209/6 sowie Flurstück 213/7 in Bieber Waldhof, wird zugestimmt.

 

2.    Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 1.200.000,00 €. Die Mittelbereitstellung für die Maßnahmen erfolgt über das Produktkonto 10020300.1200000060 „Förderung sozialen Wohnungsbaus Fehlbelegungsabgabe“, Investitionsnummer 1002031000601201.

 

3.    Für das städtische Vorhaben wird im Zuge des Bearbeitungsfortschritts ein Projektbeschluss vorbereitet und den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt. Die hierfür noch erforderlichen Mittel werden entsprechend in den Haushaltsplanungen der nächsten Jahre angemeldet.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage 1 ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.02.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung