Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0468Ausgegeben am 22.02.2023

Eing. Dat. 20.02.2023

 

 

 

 

 

Grundsatzentscheidung zur Digitalstrategie: Datenschutz

Antrag der Stadtverordneten Julia Endres, Helge Herget und Dr. Annette Schaper Herget vom 20.02.2023

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Bei Entscheidungen über die Anschaffung von Software für die Offenbacher Verwaltung und die Offenbacher Stadtämter soll folgendes Kriterium angewandt werden:

 

Nur Software, die keine Daten in Länder außerhalb der EU abfließen lässt, kann angeschafft werden. Wenn das nicht gesichert ist, kann auch eine Einwilligung der Nutzer nach der DSGVO diese Bedingung nicht außer Kraft setzen.

 

Bei jeder Entscheidung über Anschaffung von Software ist dem HFDB zu berichten.

 

 

Begründung:

 

In der Vergangenheit sind innerhalb der Verwaltung weitreichende Entscheidungen getroffen worden, deren spätere Folgekosten zunächst nicht absehbar waren. In der Stadtverordnetensitzung vom 02.02.2023 berichtete OB Schwenke, dass es für die Stadtverwaltung und den Stadtkonzern unterschiedliche IT-Systeme gebe. Man müsse sich daher entscheiden, ob man die vielen nicht kompatiblen Schnittstellen einander anpassen oder eines der Systeme neu aufsetzen wolle. Damals ist der Fehler gemacht worden, bei der Entscheidung für die verschiedenen Softwaresysteme nicht alle nötigen Entscheidungskriterien beachtet zu haben. Es wurden keine Grundsatzentscheidungen über eine Digitalstrategie getroffen. Stattdessen hat man diese sehr fundamentalen Weichenstellungen nur als reines Verwaltungshandeln aufgefasst, vermutlich nicht alle nötigen politischen Kriterien miteinbezogen und selektiv auf nur wenige Kriterien, z.B. Kosten geschaut. Auch jetzt sprach Herr Dr. Schwenke in seiner Rede nur von einem Kostenvergleich als Kriterium für die nun anstehenden Entscheidungen.

Um den gleichen Fehler nicht zu wiederholen, müssen wir über grundsätzliche politische Weichenstellungen entscheiden, bevor Verwaltungshandeln zur Wahl von Software einsetzen kann. Eine Abstimmung über Grundsätze muss also erfolgen, bevor eine „Gruppe mit verschiedenen Offenbacher Akteuren“, deren Zusammensetzung und Interessen den Stadtverordneten unbekannt sind, schon eine „Datenstrategie“ entwickelt hat, statt erst danach, wie im Beschluss 2021-26/DS-I(A)0280/1 festgelegt wurde. Es geht um eine Gesamtperspektive, nicht nur um eine Ansammlung marketing-optimierter Einzelmaßnahmen.

Hierzu gehören u.a. zwei Grundsatzentscheidungen, nämlich, ob die Software Open Source sein soll und ob sie einen Austausch von Daten über offene Schnittstellen erlaubt.

 

Im Einzelnen:

Datenschutz

Viele kommerzielle Systeme leiten Daten der Nutzer an Konzerne ab. Trotzdem sind sie nach der DSGVO manchmal rechtskonform, wenn sie vorher die Zustimmung der Nutzer einholen. Diese ist allerdings nicht immer freiwillig, sondern eine Voraussetzung für die Nutzung der Systeme. Solange es keine datenschutzfreundlichen Alternativen gab, hat man in der Vergangenheit öfter mal auf solche Software zurückgegriffen. Ein Beispiel waren zu Beginn der Pandemie die Luca-App oder kommerzielle Videokonferenzsysteme. Datenschutzbeauftragte hatten in der Vergangenheit auch öfter vor Microsoft-Produkten gewarnt, darunter Videokonferenzsysteme und Office-Anwendungen.

Inzwischen gibt es immer mehr Alternativen, die den Datenschutz besser einhalten und die Nutzerinnen nicht zwingen, einer Weiterleitung ihrer Daten zuzustimmen. Neu angeschaffte Software sollte daher EU-Datenschutzstandards einhalten.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.