Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0456/1Ausgegeben am 08.03.2023

Eing. Dat. 08.03.2023

 

 

 

 

 

Änderungssatzung zur Satzung über die Betreuung von Tagespflegekindern, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung für den Öffentlichen Träger der Jugendhilfe

Ergänzungsantrag FREIE WÄHLER vom 08.03.2023

 

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

3. Der Magistrat wird beauftragt eine weitere Änderungssatzung zur Satzung über die Betreuung von Tagespflegekindern, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung für den Öffentlichen Träger der Jugendhilfe auszuarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Inhaltlich soll die Satzung mit folgendem Tenor ergänzt werden:

 

Zusätzlich kann bei der Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson auf Antrag ein Essensgeld von 70 Euro pro Monat erhoben werden. Bei weniger als 5 Betreuungstagen pro Woche wird das Essensgeld anteilig berechnet.“

 

 

Begründung:

 

Eine gesunde, qualitativ hochwertige und ausgewogene Ernährung ist gerade für Kinder besonders wichtig. Im Gegensatz zum Kreis Offenbach sowie in etlichen anderen Kommunen ist es Tagespflegepersonen in Offenbach bislang nicht möglich, Essensgeld zu erheben.

Die Kindertagespflege ist den Kindertagesstätten gleichgestellt. In Offenbacher Kindertagesstätten ist das Erheben von Essensgeld ein ganz normaler und von Eltern akzeptierter Vorgang, der nun auch in der Tagespflege ermöglicht werden soll.

Ein Essensgeld in Höhe von bis zu 70€ im Monat soll dafür sorgen, dass Kindern, die im Haushalt der Tagespflegepersonen betreut werden, eine gesunde Ernährung ermöglicht werden kann.

Die praktische Umsetzung soll analog zu der Umsetzung im Kreis Offenbach erfolgen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.