Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 09. März 2023

 

 

 

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Änderungssatzung zur Satzung über die Betreuung von Tagespflegekindern, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung für den Öffentlichen Träger der Jugendhilfe
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-028 (Dez. II, Amt 51) vom 01.02.2023,

2021-26/DS-I(A)0456

Ergänzungsantrag FREIE WÄHLER vom 08.03.2023, 2021-26/DS-I(A)0456/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0456

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Die in der Anlage beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die Betreuung von Tagespflegekindern, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung für den Öffentlichen Träger der Jugendhilfe Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.

 

2.    Die erforderlichen Mittel für die Auswirkungen im Haushalt 2023 wurden vom
Magistrat bereits im Produktsachkonto 06010200.7250000451 vorgesehen. Die Mehrausgaben belaufen sich nach Berechnungen des Jugendamtes auf ca. 500.000 Euro.

 

 

Die Anlage (Änderungssatzung) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0456/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

3. Der Magistrat wird beauftragt eine weitere Änderungssatzung zur Satzung über die Betreuung von Tagespflegekindern, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung für den Öffentlichen Träger der Jugendhilfe auszuarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Inhaltlich soll die Satzung mit folgendem Tenor ergänzt werden:

 

Zusätzlich kann bei der Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson auf Antrag ein Essensgeld von 70 Euro pro Monat erhoben werden. Bei weniger als 5 Betreuungstagen pro Woche wird das Essensgeld anteilig berechnet.“

 

 

2021-26/DS-I(A)0456

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Die in der Anlage beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die Betreuung von Tagespflegekindern, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung für den Öffentlichen Träger der Jugendhilfe Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.

 

2.     Die erforderlichen Mittel für die Auswirkungen im Haushalt 2023 wurden vom
Magistrat bereits im Produktsachkonto 06010200.7250000451 vorgesehen. Die Mehrausgaben belaufen sich nach Berechnungen des Jugendamtes auf ca. 500.000 Euro.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 15.03.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung