Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 09. März 2023

 

 

TOP 9
Bildung der Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028
hier: Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-032 (Dez. I, Amt 10.1) vom 15.02.2023,

2021-26/DS-I(A)0459

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung wählt per Akklamation bei 4 Gegenstimmen nachfolgende Vertrauenspersonen sowie 2 Ersatzmitglieder als Beisitzerinnen oder Beisitzer des Schöffenwahlausschusses:

 

1.         Herrn Stadtverordnetenvorsteher Stephan Färber

 

2.         Herrn Stadtverordneten Georg Schneider

 

3.         Frau Stadtverordnete Christel Reichenbach

 

als Vertrauenspersonen und

 

1.         Herrn Stadtverordneten Olaf Zimmermann

 

2.         Frau Stadtverordnete Marion Guth

 

als Ersatzmitglieder.

 

 

Für die Wahl der Vertrauenspersonen gilt ein Quorum von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (§ 40 Abs. 3 S. 1 GVG).

 

Frau stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Böttcher stellt fest, dass das Quorum für die Wahl der Vertrauenspersonen von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl

(§ 40 Abs. 3 S. 1 GVG) erreicht ist.

 

 

Der einzige vorliegende Wahlvorschlag ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 15.03.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung