Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 09. März 2023

 

 

 

 

 

 

TOP 12
Projekt Neubau Gymnasium am ehemaligen Güterbahnhof
hier: Verfahrensbeschluss zur Beschleunigung der Vergaben sowie der anstehenden Planungen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-042 (Dez. IV, Amt 60) vom 15.02.2023,
2021-26/DS-I(A)0462
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 06.03.2023, 2021-26/DS-I(A)0462/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0462

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Zur Beschleunigung der o. g. Maßnahme werden der Stadtkämmerer sowie der zuständige Dezernent bevollmächtigt, zusammen sämtliche projektbezogenen Aufträge für Planungs- und Beratungsleistungen auch über 250.000,00 € brutto Auftragshöhe nach Durchführung und Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Vergabeverfahren durch die Zentrale Vergabestelle beim Rechtsamt der Stadt Offenbach zu erteilen.

 

2.     Zur Beschleunigung der Maßnahme wird der Erarbeitung der Genehmigungsplanung sowie der Fortführung der Ausführungsplanung bereits in der Leistungsphase II parallel zur Erarbeitung und Vorbereitung des Projektbeschlusses zugestimmt.

 

3.     Zur Beschleunigung der Maßnahme wird der vorgezogenen Bearbeitung von Ausschreibungsunterlagen von maximal 50 % der Bauleistungen bereits in der Leistungsphase II vor Projektbeschluss zugestimmt. Die Ausschreibungen können dann so frühzeitig durchgeführt werden, dass unmittelbar nach Projektbeschluss die Bauaufträge hierauf erteilt werden können und somit der Baubeginn der Maßnahme früher erfolgen kann.

 

4.     Der Magistrat, der Haupt-, Finanz-, Digitalisierungs- und Beteiligungsausschuss, der Ausschuss Kultur, Schule, Sport und Städtepartnerschaften sowie der Ausschuss Umwelt, Stadtplanung und Verkehr werden vom zuständigen Dezernenten nach dem jeweiligen Abschluss der Leistungsphasen Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung sowie Ausführungsplanung gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) über den Stand der Planungen, Vergaben und der Kostenentwicklung informiert.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0462/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Punkt 1 wird aus der Antragsvorlage gestrichen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0462

 

Herr Stv. Malsy (DIE LINKE.) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1 sowie 2 – 4.

 

 

2021-26/DS-I(A)0462 (Punkt 1)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.      Zur Beschleunigung der o. g. Maßnahme werden der Stadtkämmerer sowie der zuständige Dezernent bevollmächtigt, zusammen sämtliche projektbezogenen Aufträge für Planungs- und Beratungsleistungen auch über 250.000,00 € brutto Auftragshöhe nach Durchführung und Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Vergabeverfahren durch die Zentrale Vergabestelle beim Rechtsamt der Stadt Offenbach zu erteilen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0462 (Punkte 2 - 4)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

2.      Zur Beschleunigung der Maßnahme wird der Erarbeitung der Genehmigungsplanung sowie der Fortführung der Ausführungsplanung bereits in der Leistungsphase II parallel zur Erarbeitung und Vorbereitung des Projektbeschlusses zugestimmt.

 

3.      Zur Beschleunigung der Maßnahme wird der vorgezogenen Bearbeitung von Ausschreibungsunterlagen von maximal 50 % der Bauleistungen bereits in der Leistungsphase II vor Projektbeschluss zugestimmt. Die Ausschreibungen können dann so frühzeitig durchgeführt werden, dass unmittelbar nach Projektbeschluss die Bauaufträge hierauf erteilt werden können und somit der Baubeginn der Maßnahme früher erfolgen kann.

 

4.      Der Magistrat, der Haupt-, Finanz-, Digitalisierungs- und Beteiligungsausschuss, der Ausschuss Kultur, Schule, Sport und Städtepartnerschaften sowie der Ausschuss Umwelt, Stadtplanung und Verkehr werden vom zuständigen Dezernenten nach dem jeweiligen Abschluss der Leistungsphasen Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung sowie Ausführungsplanung gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) über den Stand der Planungen, Vergaben und der Kostenentwicklung informiert.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 15.03.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung