Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 09. März 2023

 

 

 

 

 

TOP 25
Bestimmung des Termins für die Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters und einer eventuell erforderlichen Stichwahl
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-052 (Dez. II, Amt 10) vom 22.02.2023,
2021-26/DS-I(A)0475
Änderungsantrag AfD vom 02.03.2023, 2021-26/DS-I(A)0475/1

Änderungsantrag CDU vom 08.03.2023, 2021-26/DS-I(A)0475/2

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0475

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl wie folgt:

 

Als Wahltermin für die Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters in der Stadt Offenbach am Main wird der 17. September 2023 bestimmt. Als Tag für eine eventuell erforderliche Stichwahl wird der Tag der Wahl zum Hessischen Landtag, der 08. Oktober 2023, bestimmt.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)0475/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Als Wahltermin für die Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters in der Stadt Offenbach am Main wird der Tag der Wahl zum Hessischen Landtag, der 08. Oktober 2023, bestimmt. Als Tag für eine eventuell erforderliche Stichwahl wird der 29. Oktober 2023 bestimmt.

 

 

2021-26/DS-I(A)0475/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Als Wahltermin für die Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters in der Stadt Offenbach am Main wird der 08. Oktober 2023 bestimmt. Als Tag einer eventuell erforderlichen Stichwahl wird der 22. Oktober 2023 bestimmt.

 

 

2021-26/DS-I(A)0475

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl wie folgt:

 

Als Wahltermin für die Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters in der Stadt Offenbach am Main wird der 17. September 2023 bestimmt. Als Tag für eine eventuell erforderliche Stichwahl wird der Tag der Wahl zum Hessischen Landtag, der 08. Oktober 2023, bestimmt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 15.03.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung