Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-II(A)0038Ausgegeben am 03.05.2023

Eing. Dat. 27.04.2023

 

 

 

 

Projekte gemeinschaftlichen Wohnens fördern

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.11.2022,
2021-26/DS-I(A)0381

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2023-110 (Dez. IV, Amt 60) vom 26.04.2023

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 21.11.2022 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und berichten:

 

1.    Welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden, um gemeinschaftliches Wohnen in Offenbach zu fördern, insbesondere

 

a.   welche Grundstücke für eine Konzeptvergabe vorgesehen sind

b.   inwieweit Beratungsnetzwerke und -angebote bereits genutzt werden

c.    inwiefern Wohngruppen in den letzten 2 bis 3 Jahren in Kontakt mit der Stadt

            standen und beraten wurden

 

2.    Welche Ansatzpunkte gesehen werden, um gemeinschaftliches Wohnen

weiter zu fördern und weitere Wohnprojekte anzuziehen und zu etablieren, durch

 

a.  zu entwickelnde transparente Konzeptverfahren, sodass Zuständigkeit, Prozessablauf und zulässige Rechtsformen geklärt sind.

b. weitere Kooperationen mit entsprechenden regionalen Netzwerken und

     Akteuren, beispielsweise bei der GIMA Frankfurt eG

c. Beratung und Begleitung für Initiativen und Interessierte, zum Beispiel durch

eine Koordinierungsstelle/Ansprechpartner*innen d. Bündelung und zur Verfügung stellen von Informationen und Kontaktmöglichkeiten unter offenbach.de.“

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Antwort zu Frage 1:

Maßnahmen zur Förderung des gemeinschaftlichen Wohnens in Offenbach werden punktuell im Rahmen geeigneter Kontexte umgesetzt. Eine Zuständigkeitsregelung und personelle Ausstattung der Verwaltung dafür besteht nicht. Zu den bisherigen Maßnahmen zählen öffentliche oder zielgruppenspezifisch ausgerichtete Vortragsveranstaltungen zu Organisationsformen, Rechtsrahmen und –fragen, zu guten Beispielen sowie Veranstaltungen zur Aktivierung. Seit Benennung des Ziels der Förderung des gemeinschaftlichen Wohnens in den wohnungspolitischen Leitlinien 2011 werden diese Maßnahmen vor allem durch das Referat Stadtentwicklung und Wohnbauförderung beim Amt für Planen und Bauen umgesetzt. Beispiele sind:

 

-       Öffentliche Vorträge und Rundgang im Offenbacher Modellprojekt Weikertsblochstraße 58 im Rahmen des Architektursommers 2011.

-       Vortragsveranstaltungen und Workshops mit den Nutzenden des Zwischennutzungsprojekts „WohnBüro“ (ehemals IHK Stadthof 5) im Rahmen eines Forschungsprojekts des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus 2013.

-       Erwerb des Grundstücks Bismarckstraße 118 mit dem ausdrücklichen Ziel der dortigen Realisierung eines gemeinschaftlichen Wohnprojekts 2018 (siehe Begründung zu 2016-21/DS-I(A)0473), seither kontinuierliche Begleitung der GBO bei der Umsetzung dieses Ziels.

-       Ausstellung guter Beispiele des gemeinschaftlichen Wohnens im Rahmen der Wettbewerbsausstellung für das Neubaugebiet in Bieber Waldhof West 2019.

-       Öffentliche Vorträge im Rahmen der Baulanddialoge zu Bieber Waldhof West 2021.

-       Veranstaltungen zur Aktivierung mit Beratungs- und Vernetzungsangeboten im Rahmen des Großen Frankfurter Bogen-Sommers 2022. Schließlich wird seit 2021 die Einführung einer kommunalen Richtlinie für Konzeptvergaben in Offenbach vorbereitet.

 

a.    Vorgesehen sind die Grundstücke:

Gemarkung Bieber, Flur 4, Flurstück 234 = 1.103 m²
Gemarkung Bieber, Flur 4, Flurstück 311 =    936 m²
Gemarkung Bieber, Flur 4, Flurstück 324 =    778 m²
Gemarkung Bürgel, Flur 4, Flurstück 534 =    986 m²

 

Zudem wurde das Grundstück Bismarckstraße 118 an die GBO übertragen.

Darauf sollen Wohnungen in einem für gemeinschaftliche Wohnformen errichteten Neubau entstehen. Die Wohnungen sollen von der GBO nach bestem Konzept an eine oder mehrere Mieter-Gruppen vergeben werden. Vergleichbare Verfahren soll die GBO mit ihren Grundstücken in Bieber Nord und Bürgel Ost umsetzen.

 

b.    Offenbacher Gruppen nutzen in der Regel das Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e. V. Spezialisierte Beratungserfordernisse z. B. durch Juristen bei der Bildung der jeweils geeigneten Organisationsstruktur   o. ä. können im Einzelfall durch die Wohnbauförderung der Stadt Offenbach am Main bezuschusst werden. Mit dieser Ausstattung besteht ein erstes Instrumentarium zur beratenden Unterstützung interessierter Gruppen, für eine kontinuierliche weiterreichende Hilfe der Gruppen fehlt es in der Verwaltung der Stadt Offenbach zurzeit noch an personellen Ressourcen. Um diese Lücke zu schließen und eine kontinuierliche Bearbeitung des Themenfelds zu gewährleisten, wird zum Stellenplan 2024 die Einrichtung einer zusätzlichen Wohnbauförderstelle beantragt.

 

c.    In den vergangenen Jahren traten immer wieder Gruppen an die Stadt heran.

Beraten wurde insbesondere im Bereich der Wohnbauförderung und im Rahmen der Bauberatung.

 

Antwort zu Frage 2:

a.    Mit der Einführung der Richtlinie „Konzeptvergabe“ zur Vergabe für gemeinschaftliches Wohnen wird ein transparentes Verfahren in die Wege geleitet.

 

b.    Mit der Landesberatungsstelle gemeinschaftliches Wohnen in Hessen (z. B. AG Hessische Konzeptverfahren) sowie dem Netzwerk Frankfurt steht die Stadt in regem Austausch und hat diese bereits wiederholt in Veranstaltungen der Stadt Offenbach eingebunden.

 

c.    Im vergangen Sommer konnten im Rahmen der vom Land Hessen im Kontext des Großen Frankfurter Bogen-Sommers geförderten Veranstaltungsreihe zum Thema gemeinschaftliches Wohnen, dem „Platz am Stellwerk“, zwei Informations- und Vernetzungsveranstaltungen angeboten werden. Eine intensive Beratung und Begleitung von Gruppen wird angestrebt, ist derzeit jedoch aus personellen Gründen nicht leistbar (siehe Frage 1.b).

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

 

Hinweis: Bericht und Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.