Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Mai 2023

 

 

 

 

 

TOP 17
Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle
Antrag SPD, B’90/Die Grünen und FDP vom 11.04.2023, 2021-26/DS-I(A)0492

Änderungsantrag DIE LINKE. vom 11.05.2023, 2021-26/DS-I(A)0492/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0492

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt eine unabhängige hauptamtliche Beschwerdestelle einzurichten, an die sich Offenbacher*innen wenden können, die sich diskriminiert fühlen. Die Stelle soll ihrer Tätigkeit frei von Weisungen des Magistrats nachkommen. Bezüglich des genauen Umfangs des Arbeitsgebiets und der Arbeitsweise der Stelle ist eine Konzeption zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Beratungsarbeit der Antidiskriminierungsstelle soll dabei mindestens folgende Hauptaufgaben abdecken:

 

  • Information über rechtliche Ansprüche und Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten zum Schutz vor Benachteiligung nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und jenseits des AGG (Zivilrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht etc.)
  • Vermittlung an andere Beratungsangebote
  • Versuch einer gütlichen Streitbeilegung zwischen den Beteiligten
  • Dokumentation und Erfassung der einzelnen Fälle
  • Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung und des Stadtkonzerns.

 

Die bisherige Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach vom 01. Januar 2017, die ehrenamtlich ausgelegt ist, muss an die hauptamtliche Antidiskriminierungsstelle angepasst werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Unabhängigkeit der Stelle in der Entgegennahme von Beschwerden und bei der Durchführung von Prüfungen (insbesondere auch keine Weisungsbefugnis des Magistrats bezüglich Umfang, Art und Weise, sowie Ergebnis der Prüfung) sichergestellt ist.

 

Zu beachten ist auch, dass die Antidiskriminierungsstelle örtlich außerhalb des Rathauses eingerichtet werden soll, aber zentral und barrierefrei für die Offenbacher*innen erreichbar sein muss. Die Arbeit der Stelle soll sich auf das Offenbacher Stadtgebiet beschränken.

 

Die finanziellen Mittel der derzeit ehrenamtlich tätigen Antidiskriminierungsstelle sollen nach Einstellung ihrer Tätigkeit zusätzlich für die Arbeit der hauptamtlichen Antidiskriminierungsstelle bereitgestellt werden.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0492/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat wird beauftragt, eine von der Stadt unabhängige Antidiskriminierungsstelle in Kooperation mit einem in dem Feld tätigen sozialen Träger einzurichten und hierfür Personal- und Sachkosten zu übernehmen. Die Antidiskriminierungsstelle ist eine niedrigschwellige, im Stadtgebiet breit beworbene, barrierefreie, interdisziplinäre und betroffenenzentrierte Anlauf-, Beratungs- und Beschwerdestelle für Menschen, die Diskriminierungserfahrungen in Offenbach machen. Sie arbeitet auf der Grundlage einer parteiischen Haltung im Sinne der Betroffenen, hat neben der Beratungsarbeit auch einen politischen Auftrag und setzt sich für die Interessen von Betroffenen von Diskriminierung in Offenbach ein. Das Konzept der Antidiskriminierungsstelle wird bei Einrichtung der Stelle von qualifiziertem Fachpersonal erarbeitet und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Hauptaufgaben der Antidiskriminierungsstelle sind hierbei

 

-       Rechtsberatung über rechtliche Interventionsmöglichkeiten nach dem AGG (Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) und darüber hinaus

-       Psychosoziale Beratung

-       Vermittlung an andere Beratungsangebote

-       Stärkung der Handlungsfähigkeit von Betroffenen

-       Dokumentation der Fälle in Offenbach

-       Öffentlichkeitsarbeit in Form von Medienarbeit, Netzwerkarbeit, Bildungsarbeit, Fortbildungen, Veranstaltungen und Workshops

-       Wissenschaftliche Arbeit zur Entwicklung von gesellschaftlichen Handlungsstrategien

-       Politische Lobbyarbeit und Kampagnenarbeit für die Interessen von diskriminierten Gesellschaftsgruppen in Offenbach

-       Impulse geben für institutionelle Veränderung in Offenbach

 

Bei der Ausschreibung für qualifiziertes Fachpersonal werden Menschen, die von Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Queer-, Homo-, Transfeindlichkeit und Behindertenfeindlichkeit betroffen sind, zur Bewerbung ermutigt und bei gleicher Qualifikation bei der Einstellung bevorzugt.

 

Die finanziellen Mittel der derzeit ehrenamtlich tätigen Antidiskriminierungsstelle sollen nach Beendigung für die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle bereitgestellt werden.

 

 

2021-26/DS-I(A)0492

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt eine unabhängige hauptamtliche Beschwerdestelle einzurichten, an die sich Offenbacher*innen wenden können, die sich diskriminiert fühlen. Die Stelle soll ihrer Tätigkeit frei von Weisungen des Magistrats nachkommen. Bezüglich des genauen Umfangs des Arbeitsgebiets und der Arbeitsweise der Stelle ist eine Konzeption zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Beratungsarbeit der Antidiskriminierungsstelle soll dabei mindestens folgende Hauptaufgaben abdecken:

 

  • Information über rechtliche Ansprüche und Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten zum Schutz vor Benachteiligung nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und jenseits des AGG (Zivilrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht etc.)
  • Vermittlung an andere Beratungsangebote
  • Versuch einer gütlichen Streitbeilegung zwischen den Beteiligten
  • Dokumentation und Erfassung der einzelnen Fälle
  • Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung und des Stadtkonzerns.

 

Die bisherige Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach vom 01. Januar 2017, die ehrenamtlich ausgelegt ist, muss an die hauptamtliche Antidiskriminierungsstelle angepasst werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Unabhängigkeit der Stelle in der Entgegennahme von Beschwerden und bei der Durchführung von Prüfungen (insbesondere auch keine Weisungsbefugnis des Magistrats bezüglich Umfang, Art und Weise, sowie Ergebnis der Prüfung) sichergestellt ist.

 

Zu beachten ist auch, dass die Antidiskriminierungsstelle örtlich außerhalb des Rathauses eingerichtet werden soll, aber zentral und barrierefrei für die Offenbacher*innen erreichbar sein muss. Die Arbeit der Stelle soll sich auf das Offenbacher Stadtgebiet beschränken.

 

Die finanziellen Mittel der derzeit ehrenamtlich tätigen Antidiskriminierungsstelle sollen nach Einstellung ihrer Tätigkeit zusätzlich für die Arbeit der hauptamtlichen Antidiskriminierungsstelle bereitgestellt werden.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 23.05.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung