Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11. Mai 2023
TOP 31
Die Offenbacher „Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung Innenstadt“ in der Praxis anwenden
Antrag CDU vom 25.04.2023, 2021-26/DS-I(A)0506
Ergänzungsantrag FREIE WÄHLER vom 10.05.2023, 2021-26/DS-I(A)0506/1
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen, FDP und CDU vom 11.05.2023,
2021-26/DS-I(A)0506/2
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0506 Punkte 2 - 5, 2021-26/DS-I(A)0506/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt,
1.) Die Offenbacher „Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung Innenstadt“ und das „Gestaltungshandbuch Offenbach, Teil 3: Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen“ leicht zugänglich öffentlich darzustellen.
2.) Diese Darstellung mit Begriffsdefinitionen, leicht verständlichen Informationen und Beispielen zu den enthaltenen Gestaltungsspielräumen zu versehen.
3.) Vor Neueröffnung von Einzelhandelsgeschäften oder gastronomischen Betrieben im Geltungsbereich, den Verantwortlichen die o.g. Richtlinien nebst Zusatzinformationen zur Verfügung zu stellen. Dies kann postalisch oder per E-Mail erfolgen.
4.) Bei der Umsetzung der Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung und Beachtung der entsprechenden Richtlinien durch die Verantwortlichen, fachkundige Beratung sicherzustellen.
5.) Auf Informationsquellen zu Förderprogrammen für Fassaden-, Fenster- oder ähnliche Sanierungen bei Bedarf zu verweisen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0506/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Punkt 1 der Vorlage wird wie folgt geändert:
Der Magistrat wird beauftragt,
1.) Die Offenbacher „Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung Innenstadt“ und das „Gestaltungshandbuch Offenbach, Teil 3: Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen“ leicht zugänglich öffentlich darzustellen.
2021-26/DS-I(A)0506/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Antrag wird wie folgt ergänzt:
6.) Auf sämtlichen zuvor genannten Veröffentlichungen ist darauf hinzuweisen, dass die Nichteinhaltung der Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung Innenstadt mit Geldbußen in Höhe von bis zu 15.000€ geahndet werden kann.
2021-26/DS-I(A)0506 Punkt 1
Durch Annahme von 2021-26/DS-I(A)0506/2 entfällt die Abstimmung über
2021-26/DS-I(A)0506 Punkt 1
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.) Die Offenbacher „Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung Innenstadt“ und das „Gestaltungshandbuch Offenbach, Teil 3: Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen“ leicht zugänglich öffentlich darzustellen – beispielsweise auf der Homepage der Wirtschaftsförderung.
2021-26/DS-I(A)0506 Punkte 2 - 5
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt,
2.) Diese Darstellung mit Begriffsdefinitionen, leicht verständlichen Informationen und Beispielen zu den enthaltenen Gestaltungsspielräumen zu versehen.
3.) Vor Neueröffnung von Einzelhandelsgeschäften oder gastronomischen Betrieben im Geltungsbereich, den Verantwortlichen die o.g. Richtlinien nebst Zusatzinformationen zur Verfügung zu stellen. Dies kann postalisch oder per E-Mail erfolgen.
4.) Bei der Umsetzung der Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung und Beachtung der entsprechenden Richtlinien durch die Verantwortlichen, fachkundige Beratung sicherzustellen.
5.) Auf Informationsquellen zu Förderprogrammen für Fassaden-, Fenster- oder ähnliche Sanierungen bei Bedarf zu verweisen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 23.05.2023
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung