Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0508Ausgegeben am 26.05.2023

Eing. Dat. 11.05.2023

 

 

 

Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der weiterführenden Straßen, hier: Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Einstufungsbeschluss

Anlass: Umlegungsplan Strahlenbergerstraße West

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-122 (Dez. IV, Amt 60) vom 10.05.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Stadtverordnetenbeschluss 2021-26/DS-I(A)0236 vom 10.03.2022 wird wie folgt angepasst:

 

2.     Der Erhöhung des Projektbudgets von 60.000.000,00 € um 1.700.000,00 € für zu zahlende Entschädigungsleistungen aus dem Umlegungsverfahren „U 100 – Strahlenbergerstraße West“ auf insgesamt 61.700.000,00 € wird zugestimmt.

Die Abwicklung der Entschädigungsleistung wird federführend vom Vermessungsamt begleitet. Die Gesamtkosten werden im Rahmen der Schlussprüfung in Absprache mit dem Revisionsamt später abschließend geprüft.

 

3.     Die erforderlichen Mittel werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2023 durch das Regierungspräsidium Darmstadt wie folgt bereitgestellt: Produktkonto 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“, Investitionsnummer 1204010900601301.

 

Haushaltsmittel bis 2020:                       46.470.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                                6.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:                                4.530.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                                4.700.000,00 €

Gesamt:                                                     61.700.000,00 €

 

Die voraussichtliche Refinanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von

61.700.000,00 € stellt sich wie folgt dar:

 

Kostenanteil Bund (Bescheid vom 24.10.2019):                    11.208.000,00 €

Land Hessen GVFG (Bescheid vom 21.06.2022):                18.841.000,00 €

Land Hessen GVFG (Prognose Erhöhungsantrag 2023):      6.656.000,00 €

Straßenbeiträge (aktualisiert im Dezember 2019):                  4.520.000,00 €

Übernahme durch Stadt Frankfurt

(unverändert vom 16.07.2015):                                                   8.775.000,00 €

Einnahmen aus Geldausgleichen im Umlegungsverfahren:  1.700.000,00 €

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                                                      10.000.000,00 €

Gesamt:                                                                                         61.700.000,00 €

 

4.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 1.260.910,00 €/p. a. für die investive Maßnahme sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die im Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Einstufungsbeschluss aus dem Jahr 2015 benannten Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung) bleiben unverändert.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 10.03.2022, Nr. 2021-26/DS-I(A)0236, der Maßnahme „Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Um- bzw. Neubau der weiterführenden Straßen“ mit einem Kostenaufwand von 60.000.000,00 € zu Lasten des Produktkontos 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“, Investitionsnummer 1204010900601301, zugestimmt.

 

Mit der vorliegenden Beschlussvorlage sollen lediglich Kosten für die Abwicklung des Umlegungsverfahrens „U 100 – Strahlenbergerstraße West“ abgebildet werden. Sie trifft keine Aussage über die Kostenentwicklung beim eigentlichen Vorhaben Umbau Kaiserlei. Für diese Fortschreibung sind die weiteren Abrechnungen und Verhandlungen abzuwarten.

 

Zwischen dem Vermessungsamt und der Kämmerei wurde entschieden, dass die im Umlegungsplan festgesetzten Entschädigungsleistungen inklusive Nebenkosten in Höhe von 1.700.000,00 € über das Projekt „Umbau des Kaiserleikreisels“ bezahlt werden. Diese Kosten sind weder beitragsfähig, noch förderfähig und erhöhen den kommunalen Anteil bezogen auf das Projekt in voller Höhe, sind jedoch durch Einnahmen aus Geldausgleichen im Rahmen des Umlegungsverfahrens im gesamtstädtischen Haushalt gedeckt, so dass für diesen keine Mehraufwendungen entstehen. Dass bei der Neuordnung der Grundstücke Entschädigungsleistungen erforderlich werden, war bei der Einleitung des Verfahrens zu erwarten und deren Finanzierung über Einnahmen aus Geldausgleichen von Anfang an eingeplant.

 

Zur Erläuterung des Inhalts auszugsweise aus der Vorlage Umlegungsverfahren „U100 - Strahlenbergerstraße West“ - Aufstellung des Umlegungsplans eingebracht durch Amt 62 im Magistrat am 10.05.2023.

 

„Zur Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei als Standort für Dienstleistung und Gewerbe, zur Definition des städtebaulichen Rahmens, zur verkehrlichen Erschließung des Gebiets und zur Festsetzung des notwendigen Verkehrssystems nach Umbau der Autobahnanschlussstelle Kaiserlei wurde der Bebauungsplan Nr. 610 „Strahlenbergerstraße West“ aufgestellt. Die Neuordnung des Grund und Bodens war in diesem Bereich notwendig, da die derzeitige Grundstücksstruktur keine planungsadäquate Bebauung zuließ, die öffentliche Erschließung herzustellen war und auch die nach dem Planfeststellungsbeschluss 2000 noch erforderlichen Flächen für die überörtlichen Straßen Strahlenbergerstraße und Kaiserleipromenade bereit gestellt werden sollten. Zum vollständigen Ausbau der Amsterdamer Straße war noch für diesen Bereich der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 609 als Grundlage heranzuziehen.

Zur Verwirklichung der Bebauungsplanes Nr. 610 wurde ein Umlegungsverfahren erforderlich.

 

Am 24.07.2014 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main den Anordnungsbeschluss für das Umlegungsverfahren „Strahlenbergerstraße West“ gefasst und den Magistrat mit der Durchführung der Umlegung nach §§ 47 ff. BauGB beauftragt.

Der Magistrat ist die Umlegungsstelle.

 

(…)

 

Zu den Erörterungsgesprächen mit den Eigentümern und Rechteinhabern über die Zuteilung wurde ab Oktober 2018 eingeladen, nachdem die nötigen Berechnungen und die ersten Zuteilungsentwürfe vom Vermessungsamt erstellt worden waren. Die Gespräche über die Entwürfe des Umlegungsplans zogen sich bis Ende 2022 hin, um ein möglichst weitreichendes Einvernehmen mit den Beteiligten und ein geringes Widerspruchsrisiko zu erzielen für ein schnelles Inkrafttreten des Umlegungsplans. Die größte Herausforderung stellte die Lösung im Bereich der Tankstelle dar, da hier 3 Parteien unter einen Hut zu bringen waren mit sehr unterschiedlichen Bestrebungen (2 Eigentümer, Mineralölunternehmen Shell).

 

Im Rahmen der Baumaßnahme Umbau Kaiserlei und den zugehörigen Straßenbaumaßnahmen Kaiserleipromenade und Strahlenbergerstraße mussten vorzeitig Flächen für den Straßenbaulastträger Stadt Offenbach am Main in den Besitz übergeben werden, um die Straßenbauarbeiten im Besitz der Stadt Offenbach am Main durchführen zu können. Dafür wurden mehrere vorzeitige freiwillige Besitzüberlassungen anstelle einer vorzeitigen Besitzeinweisung nach § 77 BauGB vom Vermessungsamt mit den betroffenen Eigentümern verhandelt. Die Flächen konnten fristgerecht zum 15.02.2017 bzw. zu Ende Oktober 2020 für den Straßenbau bereitgestellt werden.

 

Für den Ausbau der westlichen Strahlenbergerstraße wurden auf Antrag des Straßenbaulastträgers Stadt Offenbach vom 18.08.2020 bezüglich notwendiger Flächen Vereinbarungen mit den Ord.-Nr. 2, 6, 10 und 14 abgeschlossen.

Die Verhandlungen für die Bereitstellung von Flächen für den Ausbau der Strahlenbergerstraße im Bereich der Tankstelle waren sehr schwierig, da es vorher einer sehr umfangreichen rechtlichen Prüfung bedurfte inkl. der Abwägung der rechtlichen Möglichkeiten. Es war nur mit externer professioneller Unterstützung durch eine Juristin und einen Tankstellenspezialisten gelungen, die zugehörige rechtliche Grundlage zu erarbeiten sowie die schwierigen Verhandlungen insbesondere mit der Firma Shell Deutschland GmbH mit einem erfolgreichen Ergebnis in Form einer Vereinbarung über die freiwillige Besitzüberlassung vom 04.09.2020 abzuschließen. Mit Magistratsbeschluss vom 09.09.2020 wurde der Vereinbarung über die freiwillige Besitzüberlassung im Bereich der Tankstelle und den damit verbundenen Kosten durch den notwendigen Abriss der Tankstelle zugestimmt. Die Zahlung der anteiligen Abrisskosten erfolgte zwischenzeitlich. Es resultieren aus der Besitzüberlassungsvereinbarung weiter Entschädigungszahlungen für Shell und die Tankstellenpächterin Romanik, die im Umlegungsplan abschließend festgesetzt werden müssen.

 

(…)

 

Die Stadt Offenbach am Main ist nach § 64 Abs. 1 BauGB Gläubigerin und Schuldnerin der im Umlegungsplan festgesetzten Geldleistungen. Die Geldleistungen werden in diesem Umlegungsverfahren teils mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans und teils bei Vorhandensein der Erschließung, die erst noch durch den Bau der inneren Erschließungsstraßen zu realisieren ist, fällig.

 

Kostenanteil Bund

Keine Änderungen.

 

Förderung durch Land Hessen (GVFG)

Der bewilligte Förderantrag kann durch Nachmeldung von zusätzlich angefallenen Leistungen angepasst werden. Es ist derzeit davon auszugehen, dass die zuwendungsfähigen Mehrkosten nach entsprechenden Förderansätzen gefördert werden. Bei einem Abstimmungsgespräch mit Vertretern von Bund und Land wurde Zustimmung zur Anpassung der Fördersummen signalisiert. Die GVFG-Förderung in Höhe von 18.841.000,00 € wurde mit dem Bescheid vom 21.06.2022 abgesichert. Ein weiterer Erhöhungsantrag wird bei Hessen Mobil 2023 eingereicht.

 

Diese Information ist unabhängig von der aktuell zu beschießenden Summe für das Umlegungsverfahren.

 

Durchlaufende Kosten

Keine Änderungen.

 

Straßenbeiträge

Keine Änderungen.

 

Übernahme durch Stadt Frankfurt

Keine Änderungen.

 

Verbleibender kommunaler Anteil

Die im Umlegungsverfahren festgesetzten Entschädigungsleistungen in Höhe von 1.700.000,00 € müssen über das Projekt „Umbau des Kaiserleikreisels“ bezahlt werden. Diese Kosten sind weder beitragsfähig, noch förderfähig und erhöhen den kommunalen Anteil bezogen auf das Projekt in voller Höhe, sind jedoch durch Einnahmen aus Geldausgleichen im Rahmen des Umlegungsverfahrens im gesamtstädtischen Haushalt gedeckt.

 

Die endgültige Verteilung der Kostenanteile (Bund, Land Hessen, Straßenbeiträge) zur Refinanzierung ergibt sich nach Abzug der Beiträge aus dem geprüften Schlussverwendungsnachweis des Fördergebers.

Anlagen:

1. Kostenkontrolle (nichtöffentlich)

2. Folgekostenberechnung (nichtöffentlich)

3. Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentliche Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentlichen Anlagen erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.