Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0513Ausgegeben am 06.06.2023

Eing. Dat. 06.06.2023

 

 

 

 

 

Förderung von Passivem Schallschutz nach der neuen Lärmkartierung 2022

Antrag Ofa vom 06.06.2023

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob auf die Hessische Landesregierung und die Akteure der Luftverkehrswirtschaft eingewirkt werden kann, um:

 

1.    den Lärmschutzbereich neu festzulegen nach der neuen Lärmkartierung 2022

 

2.    einen neuen Regionalfonds für zusätzliche Maßnahmen des baulichen Schallschutzes einzurichten

 

3.    das Fördergebiet entsprechend neu zu definieren

 

 

Begründung:

 

Am 29. Februar 2012 hat die Hessische Landesregierung gemeinsam mit Akteuren der Luftverkehrswirtschaft zur Verbesserung des Fluglärmschutzes die Einrichtung eines Regionalfonds beschlossen. Ein Kernpunkt der Förderung war das vorzeitige Erfüllen der bundesgesetzlichen Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen für Maßnahmen des baulichen Schallschutzes, die nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm erst im Jahr 2016 zur Entstehung gelangt wären. Danach konnten Anwohnende des Frankfurter Flughafens bis zum 12. Oktober 2021 Anträge auf baulichen Schallschutz sowie auf eine finanzielle Entschädigung für die eingeschränkte Nutzung ihres Außenwohnbereichs nach dem Fluglärmschutzgesetz beim Regierungspräsidium Darmstadt stellen. Diese Förderung ist nun ausgelaufen.

 

Die Förderrichtlinie zum passiven Schallschutz von 2017 hat das Fördergebiet definiert: Es ist das Gebiet, in dem nach der Lärmkartierung 2017 die Immissionspegel über 55-60 dB(A) liegen. Siehe hierzu die Förderrichtlinie (https://wirtschaft.hessen.de/sites/wirtschaft.hessen.de/files/2021-06/foerderrichtlinie_passiver_schallschutz_12_2017.pdf), die Übersichtskarte des Regionalfonds (https://wirtschaft.hessen.de/sites/wirtschaft.hessen.de/files/2021-06/anlage2_regionalfonds_uebersichtskarte_0.pdf) und den Lärmviewer Hessen. Die Anlage I zu diesem Antrag zeigt einen Ausschnitt der Lärmkartierung 2017 aus dem Lärmviewer.

 

Inzwischen gibt es eine neue Lärmkartierung. Diese wurde 2022 vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) auf Basis der Flugbewegungen des Jahres 2019 sowie nach der neuen Berechnungsmethode für die Berechnung von Umgebungslärm an Flugplätzen (BUF) berechnet. Sie zeigt deutliche Veränderungen der Fluglärm-Belastetenstatistik von 2022 gegenüber 2017. Bis auf wenige Ausnahmen gibt es jetzt in fast allen Kommunen rechnerisch deutlich mehr belastete Personen. Die Anlage II zeigt einen Ausschnitt der Lärmkartierung 2022. (Bitte beachten Sie, dass die Einfärbung der verschiedenen Lärmpegel im Vergleich zu 2017 verändert ist). Man sieht, dass nun der Bereich von Immissionspegeln über 55-60 dB(A) fast die ganze Stadt Offenbach überdeckt.

 

Bisher kommen die die Stadt Offenbach und ihre Bürgerinnen und Bürger trotzdem nicht in den Genuss einer Förderung, weil es keine neue Richtlinie gibt. Eine neue Richtlinie müsste das Fördergebiet auch neu definieren, so dass es den neu berechneten Immissionspegeln von 2022 entspricht.

 

Offenbach ist daher die Kommune, die ein besonders großes Interesse an einer neuen Förderrichtlinie mit einem neu definierten Förderbereich hat.

Anlagen

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.