Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0513/1Ausgegeben am 21.06.2023

Eing. Dat. 21.06.2023

 

 

Förderung von Passivem Schallschutz nach der neuen Lärmkartierung 2022

Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 21.06.2023

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Die Stadt Offenbach unterstreicht ihre Forderung nach verbessertem Anspruch und neuer Förderung für passiven Lärmschutz an Wohngebäuden und Infrastruktureinrichtungen im Lärmschutzbereich des Frankfurter Flughafens.

Sie fordert deshalb vom Bundesgesetzgeber erneut, die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen im Fluglärmschutzgesetz durch Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten und Anhebung des Schutzniveaus deutlich zu verbessern. Von Land und Luftverkehrswirtschaft wird die Neuauflage eines freiwilligen Förderprogrammes gefordert, um Zuschüsse zum passiven Lärmschutz für jene zu ermöglichen oder zu ergänzen, die im Lärmschutzbereich des Frankfurter Flughafens leben, aber keinen oder nur unzureichenden Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben.

 

 

Begründung:

 

Das Fluglärmschutzgesetz definiert mit dem Lärmschutzbereich zwar jene Gebiete, die so stark von Fluglärm betroffen sind, dass die dort lebenden Menschen geschützt werden müssen. Einen Anspruch auf Zuschüsse zum passiven Lärmschutz, also zur baulichen Schalldämmung, wird aber nur dem kleineren Teil gewährt. Nur in der Tagschutzzone 1 und der Nachtschutzzone besteht ein – zumeist allerdings stark begrenzter – Anspruch. In der Tagschutzzone 2 sind Bauvorhabenträger zwar verpflichtet, eine schützende Lärmdämmung vorzusehen, unterstützt werden sie finanziell dabei aber nicht. In Offenbach betrifft dies den größeren Teil des Stadtgebietes. Da der Gesetzgeber hier selbst die Notwendigkeit guten baulichen Schallschutzes sieht, sollte er den Anspruch auf dieses Gebiet ausdehnen.

Leider ist außerdem das Schutzniveau so niedrig angesetzt, dass selbst in der Nachtschutzzone – sie umfasst den Offenbacher Süden – kaum Anspruch geltend gemacht werden konnte. Deshalb blieben die ausgeschütteten Beträge auch weit hinter dem ursprünglich behaupteten Finanzbedarf zurück.  Die Stadt Offenbach fordert deshalb mit Nachdruck, dass das Schutzniveau anzuheben und auf den gesamten Lärmschutzbereich auszudehnen ist. Mit der Neuauflage eines freiwilligen Förderprogrammes könnten zudem Zuschüsse aufgestockt und gesetzliche Lücken geschlossen werden. Wenn eine Stadt solchem Lärm ausgesetzt wird, muss sie auch von Verursacher und Staat ausreichend geschützt werden.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.