Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22. Juni 2023
TOP 6
Gestaltungssatzung für den Ortskern Bieber
hier: Satzungsbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-134 (Dez. IV, Ämter 60 und 63) vom 24.05.2023,
2021-26/DS-I(A)0510
Ergänzungsantrag Magistratsvorlage Nr. 2023-167 (Dez. IV, Ämter 60 und 63) vom 21.06.2023, 2021-26/DS-I(A)0510/1
Änderungsantrag CDU vom 20.06.2023, 2021-26/DS-I(A)0510/2
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0510, 2021-26/DS-I(A)0510/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Dem Entwurf für eine Gestaltungssatzung (Anlage 1) wird zugestimmt. Der Entwurf wird gemäß der Hessischen Bauordnung (HBO) § 91 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 5 als Satzung beschlossen.
Die Anlage 1 der Magistratsvorlage Nr. 2023-134 (2021-26/DS-I(A)0510) wird um die Karte des Geltungsbereichs ergänzt.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0510/2
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0510 wird wie nachstehend geändert:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- In Anlage 1 (Satzungsentwurf) wird der § 5 „Gestaltung Fassaden“ durch den Text § 5 „Gestaltung Fassaden“ aus der Anlage 1 der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Gestaltung des Bürgeler Ortskerns ersetzt (Antrag 2021-26/DS-I(A)0347).
- Der in Anlage 2 eingefügte Übersichtsplan wird entfernt.
- Als Anlage 1b gilt der hier angefügte Übersichtsplan.
- Im Antragstenor wird angefügt:
3. Nach Beschluss der Gestaltungssatzung für den Ortskern Bieber durch die Stadtverordnetenversammlung wird diese nebst Anlagen zeitnah auf dem üblichen Weg der Bekanntmachungen veröffentlicht.
2021-26/DS-I(A)0510/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die Anlage 1 der Magistratsvorlage Nr. 2023-134 (2021-26/DS-I(A)0510) wird um die Karte des Geltungsbereichs ergänzt.
2021-26/DS-I(A)0510
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Dem Entwurf für eine Gestaltungssatzung (Anlage 1) wird zugestimmt. Der Entwurf wird gemäß der Hessischen Bauordnung (HBO) § 91 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 5 als Satzung beschlossen.
2. Die der Satzung beigefügte Begründung (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen. *
* nachrichtlich: Eine Abstimmung über Punkt 2 erfolgt nicht, da es sich nur um eine Kenntnisnahme handelt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 26.06.2023
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung