Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22. Juni 2023

 

TOP 15
Änderung der Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der
Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-151 (Dez. IV, Amt 32) vom 07.06.2023,
2021-26/DS-I(A)0519

Ergänzungsantrag CDU vom 20.06.2023, 2021-26/DS-I(A)0519/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0519

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen, zuletzt geändert mit dem 23.04.2019, werden gemäß der Anlage 1 neu gefasst.

 

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)0519/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0519 wird in der Anlage 1 unter Ziff. 4 wie nachstehend ergänzt:

 

4. Auflagen für das Anbringen von Werbeträgern

 

Das Aufstellen darf nur auf Werbeträgern mit einer maximalen Größe von DIN A 0 und entweder mittels Dreieckständer oder Flexiplex-Plakaten in Sandwich-Form erfolgen. Eine Ausnahme ist unter Punkt 6. dieser Richtlinie aufgeführt. Jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe darf max. 200 Dreieckständer oder Flexiplex-Plakate in Sandwich-Form aufstellen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0519

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen, zuletzt geändert mit dem 23.04.2019, werden gemäß der Anlage 1 neu gefasst.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.06.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung