Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0525Ausgegeben am 05.07.2023

Eing. Dat. 04.07.2023

 

 

 

 

 

Trinkwasserressourcen nicht gefährden

Antrag Ofa vom 04.07.2023

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die städtischen Planungen und die Planungen der städtischen Gesellschaften zum Baugebiet Waldhof II (Waldhof West) sind solange auszusetzen, bis eine Garantie des Zweckverbands Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) vorliegt, die Stadt Offenbach einschließlich des für Neubauten vorgeschlagenen Gebiets Bieber-Waldhof West auch in Zukunft dauerhaft mit Trinkwasser zu versorgen.

 

 

Begründung:

 

Alle Aufgaben der öffentlichen Trinkwasserversorgung in der Stadt Offenbach sind seit 2016 dem Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) übertragen. Dazu gehört insbesondere die Versorgung aller Anschlussnehmer mit Trinkwasser. Der ZWO versorgt neben Offebach eine Reihe weiterer Gemeinden im Kreis, siehe https://www.zwo-wasser.de/index.php/fernwasser/wassermengen.html.

Die Grundlage für die Förderung unseres Wassers bilden die sogenannten Wasserrechte, die aktuell einen Umfang von rund 20 Mio. m³ haben. Diese maximale Fördermenge wurde 2022 fast erreicht. Die Erteilung oder auch die Verlängerung der Wasserrechte durch den Regierungspräsidenten in Darmstadt ist das Ergebnis eines komplexen Verfahrens. Der ZWO beachtet dabei das Kriterium der Nachhaltigkeit. „Das schließt die Erhaltung und den Schutz des Grundwassers für nachfolgende Generationen ein“ (https://www.zwo-wasser.de/index.php/fernwasser/wasserrechte.html).

In den letzten Jahren ist das Grundwasser immer stärker abgesunken und es sind in Zukunft weitere Dürrejahre zu befürchten. Erste Messstellen zeigen eine Unterschreitung des Grundwassergrenzwertes. Die Wasserampel der ZWO steht derzeit auf gelb, daher kann es notwendig werden, die Wasserlieferungen an die Kommunen einzuschränken (https://www.zwo-wasser.de/index.php/fernwasser/wasserampel-kommunen.html). Entsprechend wurde in Offenbach mit dem Beschluss 2021-26/DS-I(A)0378 die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Offenbach über die Einschränkung des Gebrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung beschlossen.

Erst kürzlich hat der ZWO Plänen für Neubaugebiete bei Seligenstadt und Mainhausen eine Absage erteilt, weil er die Versorgung der Gebiete mit Trinkwasser nicht sicherstellen kann.

Der stellvertretende ZWO-Vorstandsvorsitzende Peter Schneider bestätigte in einer Präsentation kürzlich, dass wegen des zu niedrigen Grundwasserspiegels die Förderung an einem Brunnen bereits eingestellt wird. Zu niedrige Grundwasserspiegel gefährden die Vegetation. Zwar habe die Trinkwasserversorgung Vorrang vor Naturschutz. Dabei geht es jedoch um die Trinkwasserversorgung für die bereits vorhandene Bevölkerung. In der Offenbach-Post heißt es über ihn: „Die Forderung von Lokalpolitikern, dann müsse der ZWO eben mehr Wasser fördern und mehr Wassergewinnungsrechte ausrufen, sei zu kurz gedacht, sagt Peter Schneider, Vorstandsvorsitzender des ZWO. ‚Wir haben inzwischen eine bedenkliche Situation bei den Grundwasserständen erreicht‘“. (https://www.op-online.de/offenbach/grundwasserspiegel-im-raum-offenbach-bereiten-sorge-91970625.html).

Dr. Sybille Schumann, Hydrologin, wird mit einer Präsentation im Herbst 2022 zitiert:  „bereits im vergangenen Herbst sei durch den Hitzesommer eine Notsituation entstanden, bei der die umfassende Wasserversorgung der Bevölkerung in Gefahr geraten sei. Durch zusätzliche Wasserentnahmen habe der ZWO die Situation allerdings noch verschärft, was sich jetzt räche“ (https://gruene-seligenstadt.de/geht-uns-das-wasser-aus-infoabend-der-seligenstaedter-gruenen/). Und hier ein Zitat von Frau Dr. Schumann in einer Rede in der Stadtverordnetenversammlung im November 2022:  „Erwähnen will ich zusätzlich lediglich, dass dies auch bedeutet, dass es zu Problemen kommt, wenn neue wasserintensive Firmen sich ansiedeln wollen in Offenbach oder neue Wohngebiete erschlossen werden sollen.“ (https://gruene-offenbach.de/2022/11/21/rede-unserer-fraktionsvorsitzenden-dr-sybille-schumann-zum-antrag-gefahrenabwehrverordnung-der-stadt-offenbach-ueber-die-einschraenkung-des-gebrauchs-von-trinkwasser-bei-notstaenden-in-der-wasserve/)

Schon jetzt muss der ZWO 1,2 Mio m3 Wasser aus anderen Regionen zukaufen, obwohl auch dort das Wasser knapp wird. Ob er garantieren kann, ob noch mehr Zukäufe auf Dauer nachhaltig, wirtschaftlich und überhaupt möglich sind, darf bezweifelt werden. Es wäre zu befürchten, dass Zukäufe beträchtliche Preissteigerungen des Trinkwassers in Offenbach zur Folge haben würden, da auch andernorts das Wasser immer knapper wird.

 

Oberbürgermeister Herr Dr. Schwenke wird in der Offenbach-Post vom 03.07.2023 folgendermaßen zitiert: „Die Stadt wolle keine neuen Flächen auf grünen Wiesen versiegeln, vielmehr vorhandene Flächen nutzen.“

 

Wir halten es daher für unverantwortlich, mit den Planungen zum Baugebiet Bieber-Waldhof fortzufahren, die ja auch finanzielle Ressourcen binden, weil die Zukunft der Trinkwasserversorgung in Offenbach so ungewiss ist.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.