Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0530Ausgegeben am 06.07.2023

Eing. Dat. 06.07.2023

 

 

 

 

 

Förderrichtlinie Klimaanpassung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-174 (Dez. II, Amt 33) vom 05.07.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Das anliegende Förderprogramm Klimaanpassung der Stadt Offenbach wird als Angebot für private Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer beschlossen.

 

2.    Das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz stellt hierfür im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 50.000 € aus dem Produktkonto 14010100.6771000133 „Maßnahmen im Klimaschutz“ zur Verfügung. Dieser Ansatz bleibt jedes Jahr gleich.
Übersteigt die Nachfrage die bereitgestellten Fördermittel,
kann der Förderrahmen auf bis zu 100.000 € für das begonnene Jahr ausgeweitet und aus demselben Produktkonto finanziert werden.

 

3.    Das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz dient als zentrale Stelle für die Antragsbearbeitung und Kommunikation mit Interessierten.

 

4.    Die „Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen für Entsiegelungen von privaten Grundstücksflächen auf dem Gebiet der Stadt Offenbach am Main“ (kurz: Entsiegelungsrichtlinie) vom 01.01.2022 wird mit Inkrafttreten des Förderprogramms Klimaanpassung aufgehoben.

 

 

Begründung:

 

Die Klimakrise verschärft jetzt schon die Lebensbedingungen für Menschen, Tiere und Pflanzen in Offenbach. Diese Entwicklung wird sich in der Zukunft noch beschleunigen. Im Effekt wird es u. a. deutlich heißer, es treten vermehrt Dürren und Trinkwasserknappheiten auf, Pflanzen und Tiere verlieren ihren Lebensraum und Starkregenereignisse nehmen zu. Zur Begegnung dieser Herausforderungen wurde mit Beschluss 2016-21/DS-I(A)0895 am 18.12.2020 das Klimakonzept 2035 beschlossen.

Dieses gibt z. B. in der Maßnahme 9.4 „Begrünung und Entsiegelung von privaten Flächen und Gebäuden in der Stadt“ die Schaffung eines Anreiz-Systems im privaten Raum vor.

 

Das Ziel des Förderprogramms Klimaanpassung ist die finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken. Dadurch sollen sich in Offenbach zum einen die Lebensqualität und zum anderen die Widerstandsfähigkeit gegen die Auswirkungen des Klimawandels verbessern. Hierbei sind Maßnahmen zur Erhöhung des Grünanteils, der Entsiegelungen und der Zurückhaltung von Niederschlägen vorgesehen.

 

Die Entsiegelungsrichtlinie, die am 01.01.2021 in Kraft getreten ist, wurde nur gering nachgefragt. Mit der neuen Förderrichtlinie Klimaanpassung sollen zum einen die Attraktivität durch verbesserte Fördersätze erhöht werden und zum anderen soll durch die Aufnahme weiterer Fördertatbestände den wachsenden Herausforderungen des Klimawandels besser begegnet werden können. Die Förderrichtlinie Klimaanpassung soll die bestehende Entsiegelungsrichtlinie ersetzen. Neu hinzu kommt neben Förderung für Entsiegelung die Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie für den Bau von Zisternen.

 

Die Stellungnahme der Kämmerei liegt vor.

 

Das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz stellt die entsprechenden Antragsdokumente zur Verfügung.

Anlagen:

Förderrichtlinie

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.