Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0535Ausgegeben am 06.07.2023

Eing. Dat. 06.07.2023

 

 

Kostengünstige Schwimmkurse für Kinder bis 14 Jahre und freier Eintritt in den Sommermonaten nach erfolgreicher Teilnahme

Antrag Die LINKE. vom 06.07.2023

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, im Zuge der Neustrukturierung des Badbetriebs auf der Rosenhöhe ein Konzept für kostengünstige Schwimmkurse für Kinder bis einschließlich 14 Jahre zu erarbeiten. Teil des Konzepts soll der freie Eintritt zum Schwimmbad in den darauffolgenden Sommermonaten nach erfolgreicher Teilnahme am Schwimmkurs sein. Die Kosten sind aus dem städtischen Haushalt abzudecken. Das Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Begründung:

 

Immer mehr Menschen und vor allem Kinder besitzen kein ausreichendes Schwimmvermögen. Das ist als langfristige Entwicklung zu beobachten. Besonders Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen sind überdurchschnittlich oft Nichtschwimmer*innen. Ein außerschulisches günstiges Kursangebot für Kinder muss die Stütze für das Schulschwimmen sein, um das Gelernte zu verfestigen und auszubauen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass Schulschwimmen alleine bei vielen Kindern für ein sicheres Schwimmvermögen nicht ausreicht.

 

Kostengünstige Schwimmkurse für Kinder bis einschließlich 14 Jahre im Waldschwimmbad sowie ein anschließender freier Eintritt in den darauffolgenden Sommermonaten nach erfolgreicher Teilnahme können dieser Entwicklung entgegenwirken. Vor allem angesichts der Sozialstruktur der Offenbacher Bevölkerung darf das Schwimmvermögen nicht vom Einkommen abhängen. Der freie Eintritt für Kinder nach erfolgreicher Absolvierung eines kostengünstigen Schwimmkurses trägt somit zur sozialen Teilhabe in Offenbach bei. 

 

Zudem muss der freie Eintritt in den Sommermonaten nach dem Schwimmkurs für Kinder langfristig betrachtet werden: Jedes Kind, das Schwimmen im Schwimmkurs lernt, muss diese erlernte Fähigkeit in der Freizeit erproben und verfestigen können. Der freie Eintritt im Schwimmbad in den Sommermonaten regt dazu an, nach einem Schwimmkurs weiterzumachen. Jedes Kind, das dann gut schwimmen kann, ist später (als erwachsene Person) auch potenziell Kund*in.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.