Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0537/1Ausgegeben am 12.07.2023

Eing. Dat. 11.07.2023

 

 

 

 

 

Entsiegelung von Schulhof- und Kitaaußenflächen

Ergänzungsantrag Ofa vom 11.07.2023

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird außerdem beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie auch diejenigen Schulhof- und Kita-Außenflächen entsiegelt werden können, bei denen in nächster Zukunft keine größere Baumaßnahme ansteht.

 

Er wird außerdem beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Verkehrsflächen entsiegelt und gestaltet werden können und welche Fördermöglichkeiten hierfür in Anspruch genommen werden können. Hierzu gehören insbesondere Flächen, die im Bebauungsplan zwar als „Verkehrsflächen“ ausgewiesen sind, jedoch für den dortigen Verkehr unverhältnismäßig überdimensioniert sind, wie z.B. der Bahnhofsvorplatz der S-Bahn-Station in Bieber-Nord.

 

 

Begründung:

 

Die Klimakatastrophe ist immer stärker spürbar. Die Zahl der Hitzetoten steigt von Jahr zu Jahr. Versiegelte Flächen nehmen Hitze stärker auf, speichern sie und geben sie wieder ab, und die natürliche Kühlung durch Verdunstung ist nicht mehr vorhanden.

Offenbach hat sich zum Konzept der Schwammstadt bekannt (Beschluss 2021-26/DS-I(A)0163/2). Auch in der neuen  „Niederschlagswassersatzung“ (https://www.offenbach.de/buerger_innen/umwelt-klima/wasser_boden/niederschlagswassersatzung.php) heißt es: „Die Stadt Offenbach schlägt den Weg einer wassersensiblen Stadtentwicklung ein. Der nachhaltige Umgang mit Regenwasser wird dabei als ein entscheidender Baustein angesehen.“

Aber stattdessen schreitet die Bodenversiegelung in Offenbach immer weiter fort. Eine der neusten versiegelten Flächen ist der „Bahnhofsvorplatz“ der S-Bahn-Station Bieber-Nord, der im Bebauungsplan als „Verkehrsfläche“ ausgewiesen ist (B-Plan 536A). Für die Fußverkehre dort ist diese Fläche völlig überdimensioniert. Eine Parkanlage mit einigen Fuß- und Radwegen wäre passender gewesen. Zwar ist der B-Plan von 2010 und die Niederschlagssatzung erst nach der Planung verabschiedet worden, aber die Tatsache der fortschreitenden Klimamerwärmung war auch schon vor 13 Jahren bekannt.

Der Klimawandel ist schneller als die bürokratischen Verfahren, daher sollte man Baupläne auch nachträglich und unbürokratisch abändern können. Der Bahnhofsvorplatz wird in den Sommermonaten der kommenden Jahre nicht zum Aufenthalt geeignet sein, wenn er nicht wieder entsiegelt wird. Das gleiche gilt für viele weitere Plätze in Offenbach. Es gilt ebenso für Schulhöfe und versiegelte Flächen in Kitas. 

Es reicht daher nicht, Entsiegelungen nur im Rahmen von ohnehin geplanten Baumaßnahmen vorzunehmen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.