Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0538/2Ausgegeben am 20.07.2023

Eing. Dat. 20.07.2023

 

 

 

 

 

Aufwertung der Parkanlage Leonhard-Eißnert-Park

Änderungsantrag FREIE WÄHLER, SPD, B`90/Die Grünen und FDP vom 20.07.2023

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat wird beauftragt ein Konzept zur Aufwertung des Freizeit- und Erholungsgebiet Leonhard-Eißnert-Park auszuarbeiten. Bei der Konzepterstellung ist auf die Bereitstellung vielfältiger Betätigungsmöglichkeiten für unterschiedliche Altersgruppen zu achten.

 

Das ausgearbeitete Konzept ist dem Ausschuss für Umwelt, Stadtplanung & Verkehr zur weiteren Beratung vorzulegen.

 

Bis zur Fertigstellung und Umsetzung des Konzeptes, soll für kurzfristig verfügbare temporär Nutzungsmöglichkeiten gesorgt werden. Dabei sollen insbesondere mobile und Pop-Up-Angebote berücksichtigt werden, die speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sind. In diesem Kontext sollte mindestens ein barrierefreies Spielgerät als integraler Bestandteil der Angebote berücksichtigt werden, um dem Gedanken der Inklusion gerecht zu werden.

 

 

Begründung:

 

Den antragstellenden Fraktionen ist bewusst, dass es sich bei dem zu erstellenden Konzept mit dem Ziel den Leonhard-Eißnert-Park mittel- bis langfristig aufzuwerten, um eine größere und aufwändigere Aufgabe handelt, die nicht kurzfristig umgesetzt werden kann. Betrachtet man die Entwicklung des Leonhard-Eißnert-Parks der vergangenen Jahre und Jahrzehnte, ist die Ausarbeitung eines fundierten Konzepts zur Aufwertung allerdings nicht verzichtbar und unbedingt notwendig.

Um eine schnell umsetzbare Aufwertung des Leonhard-Eißnert-Parks zu erreichen, wurde der letzte Absatz mit folgender Begründung hinzugefügt:

Wir schlagen in diesem Zusammenhang vor, dass der Magistrat mit der Ausarbeitung eines Konzepts des Parks betraut wird. Unser Wunsch ist es, dieses Konzept bis zum Ende des laufenden Jahres umzusetzen, um so eine aktive Nutzung spätestens bis zu den Sommerferien 2024 sicherzustellen. Besonders hervorheben möchten wir dabei die Notwendigkeit von mobilen oder Pop-Up Angeboten, die speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sind.

Um den Gedanken der Inklusion zu fördern und jedem Kind Zugang zu den Angeboten zu ermöglichen, schlagen wir vor, dass im Rahmen dieses temporären Nutzungskonzepts mindestens ein barrierefreies Spielgerät als Teil der Angebote berücksichtigt wird.

 

Das Ziel dieses Ansatzes ist es, stadteigene Anbieter oder Träger, die bereits Dienstleistungen in und für die Stadt oder ihre Stadtteile anbieten, zu ermutigen, ihre Angebote auszuweiten. Gleichzeitig sollte es Schulen, wie zum Beispiel der Käthe-Kollwitz-Schule, ermöglicht werden, ihre Projekte einem möglichst breiten Publikum anzubieten. Dies würde kosteneffizient sein und Vorteile für alle Beteiligten bringen.“

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.