Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. Juli 2023

 

 

 

 

 

TOP 12
Förderrichtlinie Klimaanpassung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-174 (Dez. II, Amt 33) vom 05.07.2023,
2021-26/DS-I(A)0530

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Das anliegende Förderprogramm Klimaanpassung der Stadt Offenbach wird als Angebot für private Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer beschlossen.

 

2.    Das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz stellt hierfür im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 50.000 € aus dem Produktkonto 14010100.6771000133 „Maßnahmen im Klimaschutz“ zur Verfügung. Dieser Ansatz bleibt jedes Jahr gleich.
Übersteigt die Nachfrage die bereitgestellten Fördermittel,
kann der Förderrahmen auf bis zu 100.000 € für das begonnene Jahr ausgeweitet und aus demselben Produktkonto finanziert werden.

 

3.    Das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz dient als zentrale Stelle für die Antragsbearbeitung und Kommunikation mit Interessierten.

 

4.    Die „Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen für Entsiegelungen von privaten Grundstücksflächen auf dem Gebiet der Stadt Offenbach am Main“ (kurz: Entsiegelungsrichtlinie) vom 01.01.2022 wird mit Inkrafttreten des Förderprogramms Klimaanpassung aufgehoben.

 

 

Die Anlage 1 (Förderrichtlinie) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 24.07.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung