Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0545Ausgegeben am 29.08.2023
Eing. Dat. 16.08.2023
Betonskulpturen erhalten, Dreieichpark freigeben
Antrag Die LINKE. vom 15.08.2023
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Von den Betonskulpturen im Dreieichpark werden Repliken angefertigt, die am jetzigen Standort der Modelle ausgestellt werden.
Die Originale werden demontiert und restauriert. Die wiederhergestellten Objekte werden an geeigneter Stelle präsentiert.
Ziel ist, die Skulpturen zu erhalten und den Teil des Parks, in dem die Skulpturen stehen, während des Restaurierungsprozesses wieder als Landschaftspark erfahrbar zu machen.
Begründung:
Die Betonskulpturen im Dreieichpark sind zweifellos aus denkmalpflegerischer Sicht schützenswert. Gegen eine Restaurierung am aktuellen Standort spricht allerdings der sehr aufwändige Restaurierungsprozess, der mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. In der Zwischenzeit sind die Betonskulpturen, die durch die Witterung ohnehin schon stark beschädigt sind, weiter dem Verfall preisgegeben.
Am aktuellen Standort sind die Modelle seit über zehn Jahren nur hinter einer lieblosen, äußerst provisorischen Absperrung zu besichtigen, obwohl die letzte Sanierung erst im Jahr 2006 erfolgte. Die Absperrung durch Bauzäune raubt dem Dreieichpark einen großen Teil seines Charmes. Sie zerreißt das Ensemble, verringert die zugängliche Parkfläche und mindert den Erholungscharakter dieses Teils der Anlage, die täglich von vielen Menschen genutzt wird.
Park und Skulpturen entstanden 1879 als Teil der Zweiten Hessischen Landesgewerbeausstellung. Die Skulpturen wurden als moderne Elemente in die Gestaltung des Landschaftsparks eingebunden, ähnlich wie in anderen Landschaftsparks künstliche Grotten oder eigens angelegte Gebäuderuinen zum Ensemble gehören. Die Gestaltung eines Landschaftsparks des ausgehenden 19. Jahrhunderts mit modernen Betonelementen ist weltweit wohl einzigartig.
Die Skulpturen sind als die ältesten in Deutschland erhaltenen Betonbauten ohne Stahlbewehrung ein Teil der Route der Industriekultur. Im vergangenen Jahr gab es zu ihrer Restaurierung ein Expertensymposium, das mehr als ein halbes Jahr später stattfand als ursprünglich geplant. Ein ganzes Jahr nach dem Symposium sollen nun weitere Materialuntersuchungen stattfinden. Dazu kommt die Tatsache, dass die Modelle ohne Fundament angelegt wurden, was ihre Standfestigkeit natürlich beeinträchtigt und dass untersucht werden soll, ob die eisernen Zugstangen, die bei einer früheren Sanierung sehr lieblos in den Pavillon eingefügt wurden, entfernt werden können. Für die Maßnahmen sollen Fördergelder von Bund und Land beantragt werden, was den Restaurierungsprozess weiter verzögert. Unter diesen Umständen kann man davon ausgehen, dass die Fertigstellung der Restaurierung noch Jahre in Anspruch nehmen wird, die Skulpturen weiter hinter ihre Absperrungen verborgen bleiben und die Zugänglichkeit der Grünfläche weiter eingeschränkt bleibt.
Die antragstellende Fraktion schlägt deshalb ein zweigleisiges Vorgehen vor: Die Originalskulpturen werden demontiert, fachgerecht restauriert und anschließend angemessen präsentiert, eventuell auch an einem neuen Standort. Die historische Substanz bleibt damit erhalten und kann gegebenenfalls witterungsgeschützt ausgestellt werden.
Am aktuellen Standort werden Repliken aufgestellt. Da es sich um Betonskulpturen handelt, sollte die Anfertigung der Duplikate problemlos und kostengünstig möglich sein. So können die Bauwerke als Elemente des Landschaftsparks erlebt werden und dieser Teil des Dreieichparks wird der Öffentlichkeit wieder zugänglich gemacht.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.