Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0551Ausgegeben am 29.08.2023

Eing. Dat. 26.08.2023

 

 

 

 

 

Ökologische Aspekte bei der Entwicklung des zukünftigen Flächennutzungsplans beachten

Antrag Ofa vom 26.08.2023

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge empfehlen:

 

Offenbacher Vertreter in der Regionalkonferenz halten sich bei weiteren Beschlüssen zur Erarbeitung des Entwurfs für den neuen Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) an den ursprünglichen Beschluss Nr.: IX /112.5 vom 13.12.2019 und nicht an den Beschluss Nr. X / 9.8 vom 27.05.2022.

 

 

Begründung:

 

Am 13. Dezember 2019 hat die Regionalversammlung Kriterien für ein aktualisiertes Plankonzept für ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) beschlossen (Drs. Nr.: IX /112.5). Dieses soll als Beitrag zur Erarbeitung des Entwurfs für den neuen Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) genutzt werden.

In diesem Beschluss steht u.a. dass ...

...5. für die Erarbeitung des APK und den künftigen Regionalplan/RegFNP die bisherigen Festsetzungen der Regionalen Grünzüge gelten müssen und dass Eingriffe in die Regionalen Grünzüge > 5 ha im APK-Entwurf grundsätzlich ausgeschlossen sind….

Und dass ….

…6. Im APK die im geltenden Regionalplan festgesetzten Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete zu beachten sind; und dass Eingriffe hier grundsätzlich ausgeschlossen sind...

Am 27. Mai 2022 hat die Regionalkonferenz jedoch einen widersprechenden Beschluss gefasst (Drs. Nr. X / 9.8), nämlich dass doch Eingriffe in den Regionalen Grünzug möglich sein dürfen, und zwar für Oberzentren im 1000-m-Bereich von Schienenhaltepunkten bis zu insgesamt 40 ha für Vorranggebiete Siedlung. Dieser Beschluss steht im Widerspruch zu der vorher festgelegten und in Diskussionsbeiträgen der meisten Fraktionen bekräftigten Bedeutung sowohl von Ökologie als auch von Ökonomie für das zukünftige Planungskonzept. Er ignoriert komplett die vorher beschlossene Notwendigkeit einer ökologischen Gesamtbetrachtung.

Er steht auch im Widerspruch zu den Begründungen zu Nr.: IX /112.5 von SPD, CDU und Grünen:

Diese haben laut Protokoll der Diskussion dieser Sitzung u.a. vorgebracht:

Herr Gerfelder (SPD) führte aus, dass die Aspekte Ökologie, Ökonomie und Soziales im Sinne der Region in Einklang gebracht werden müssen.

Herr Röttger (CDU) machte deutlich, dass das Konzept des regionalen Grünzugs grundsätzlich erhalten bleiben soll.

Herr Urhahn (DIE GRÜNEN) erinnerte daran, dass der ursprüngliche Gedanke bei der Neuaufstellung des RPS/RegFNP davon geprägt war, über die übliche Planungsweise hinaus die Ideen einer ökologisch und polyzentrisch angemessenen Planung aufzunehmen und weiterzuentwickeln. Mit dem Beschluss aus dem Dezember 2019 habe die RVS die ursprüngliche Idee noch einmal geschärft und die ökologisch klimatische Verantwortung für das Planungsgebiet herausgestellt. Leider werde derzeit deutlich, dass die Mehrheit in der RVS mit entsprechenden Anträgen sich immer mehr von den damaligen Vorgaben und Zielen entferne.

Tatsächlich leistet dieser Beschluss keinen Beitrag zum Aspekt Ökologie im Widerspruch zu den Redebeiträgen der Antragsteller, und bringt auch nichts in Einklang,. Das Konzept des regionalen Grünzugs bleibt durch diesen Beschluss nicht erhalten, anders als in der Rede der CDU gefordert. Die Einlassung der Grünen betont, dass der Beschluss vom Dezember 2019 nicht verwässert werden dürfe.

Darüber hinaus spezifiziert der Beschluss nicht, wie die 40 ha auf die vier Oberzentren aufzuteilen sind. Damit ist Streit vorprogrammiert.

Bei der Neuaufstellung des neuen Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan haben unsere Offenbacher Vertreter in der Regionalkonferenz es daher mit zwei sich widersprechenden Beschlüssen zu tun, zwischen denen sie sich entscheiden müssen.

Deshalb beantragen wir, dass die Stadtverordnetenversammlung eine Empfehlung an die Offenbacher Mitglieder in der Regionalkonferenz ausspricht, sich in Zukunft an den ursprünglichen Beschluss Nr.: IX /112.5 und nicht an den neuen Beschluss Nr. X / 9.8 zu halten.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.