Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0552Ausgegeben am 29.08.2023

Eing. Dat. 28.08.2023

 

 

 

 

 

Ferienwohnungssatzung

Antrag Ofa vom 28.08.2023

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des §12a des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes (HwoAufG) und nach dem Vorbild der Frankfurter Ferienwohnungssatzung vom 01.03.2018 eine „Ferienwohnungssatzung für Offenbach“ zu entwerfen, mit dem Ziel, die Zweckentfremdung von Wohnraum in Offenbach einzuschränken und der Stadtverordnetenversammlung bis zum 1. März 2024 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Begründung:

 

Ein fast gleichlautender Antrag ist am 14.05.2018 von der SPD gestellt worden (2016-21/DS-I(A)0409). Beschlossen wurde ein Änderungsantrag (2016-21/DS-I(A)0409/1), nach dem geprüft und berichtet werden soll, ob und in welchem Umfang Wohnraum in Offenbach durch gewerbliche Vermietung dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen wird. Ein Bericht wurde ein Jahr später vorgelegt (2016-21/DS-II(A)0060). Der Bericht kam zu der Schlussfolgerung, dass das Phänomen der Zweckentfremdung von Wohnraum nur gering ausgeprägt sei und dass eine Satzung daher zu viel Aufwand wäre.

Beobachtungen der Angebote im Internet sowie Berichte von Nachbarn von neu erbauten Wohnungen erwecken den Eindruck, dass sich die Situation seitdem geändert hat und dass es nun viel mehr möblierte 1-ZW zu horrenden Preisen zur Kurzeitmiete gibt.

Frankfurt hat am 1. März 2018 eine solche Satzung verabschiedet. Die meisten Angebote für Kurzzeitübernachtungen im Offenbach im Internet betonen die Nähe zu Frankfurt. Es ist davon auszugehen, dass viele Anbieter aus Frankfurt infolge der dortigen Satzung inzwischen nach Offenbach ausgewichen sind.

Dadurch werden dem knappen Wohnungsmarkt in Offenbach viele Wohnungen entzogen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.