Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0546Ausgegeben am 30.08.2023

Eing. Dat. 21.08.2023

 

 

 

 

 

Beitritt zur Kompetenz für kommunale Innovation + Digitalisierung eG (K4K eG) und Erwerb von Genossenschaftsanteilen durch die Stadt Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-224 (Dez. I und III, Amt 11, MainArbeit) vom 16.08.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die Stadt Offenbach tritt der K4K eG mit einem Genossenschaftsanteil in Höhe von 500,00 EUR bei (Stimmanteil 0,83%). Der Genossenschaftsanteil wird auf dem Produktkonto 01010700.16083000020 „Genossenschaftsanteile“ überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt über das Produktkonto 01010200.6869000003 „Aufwendungen für sonstige Repräsentationen“ im Rahmen der Deckungskreises Stabstelle Datenschutz und Antikorruption.

 

 

Begründung:

 

Die K4K eG ist ein interkommunales Kooperationsunternehmen in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft. Ihre Mitglieder sind Gebietskörperschaften aller Art sowie Personen und Gesellschaften, die Gebietskörperschaften nahestehen, die Dienstleistungen für Gebietskörperschaften erbringen oder an denen Gebietskörperschaften beteiligt sind.

 

Personalamt: Da die Funktion des städtischen Datenschutzbeauftragten nur von einer Person wahrgenommen wird, könnte über den Beitritt zur K4K eG eine vollumfägliche Vertretung gewährleistet werden. Hinzu kommt, dass bei unklaren Sachverhalten die K4K eG mit ihrer Expertise herangezogen werden kann und so ein „Vier-Augen-Prinzip“ ermöglicht wird.

 

MainArbeit: Die MainArbeit beabsichtigt, für die Aufgaben des Daten-schutzbeauftragten die K4K eG ab 01.01.2024 erneut zu beauftragen. Auch die kommunalen Jobcenter in Groß-Gerau und im Lahn-Dill-Kreis haben mit der K4K eG entsprechende Verträge abgeschlossen. Dadurch konnten und können Synergieeffekte erreicht werden.

 

Außerdem planen die 16 hessischen kommunalen Jobcenter neue Technologien für die Kommunalen Jobcenter gemeinsam weiter zu entwickeln. In einem ersten Schritt hatte das von Ende 2019 bis Ende 2022 vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration geförderte Innovation-Lab der hessischen Kommunalen Jobcenter dazu beigetragen, Erfahrung und Erkenntnisse zum Einsatz neuer Technologien zu erlangen (u.a. Entwicklung eines Online-Antrags, eines Chatbots, Erklärvideos). Diese haben das Potential, den Bürgerinnen und Bürgern transparentere Zugangsmöglichkeiten zu bieten und die Prozesse und den Aufwand in den Jobcentern zu vereinfachen. Die Mitgliedschaft der Kommunen in der Genossenschaft der K4K eG würde es den kommunalen Jobcentern erlauben, die Dienste der K4K eG gemeinsam im Rahmen einer Inhouse-Vergabe in Anspruch zu nehmen.

 

I. Die K4K eG

 

Die eingetragene Genossenschaft wurde am 29. Januar 2016 in Wetzlar gegründet.

 

Das Ziel der K4K eG ist die Förderung der Mitglieder der kommunalen Familie durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.

 

Darunter fallen die Erbringung von Beratungs- und Organisations-Dienstleistungen für Mitglieder, die Betreuung der Mitglieder in allen betriebswirtschaftlichen Fragen incl. Projektleitung und -steuerung, Aus- und Fortbildung für Mitarbeitende der Mitglieder, die Bereitstellung von IT-Support für Mitglieder sowie die interimsmäßige Wahrnehmung von Führungsaufgaben.

 

Damit ist für die vielfältigen Herausforderungen, denen die öffentliche Verwaltung heute gegenübersteht, ein umfangreiches Beratungsangebot geschaffen.

 

Mitglieder der Genossenschaft dürfen laut Satzung nur Gebietskörperschaften aller Art sowie juristischen Personen sein, an denen Gebietskörperschaften mehrheitlich beteiligt sind sowie natürliche Personen, soweit dies zur Wahrnehmung eines Organamtes (Vorstand, Aufsichtsrat oder Beirat) erforderlich ist. Die aktuellen Mitglieder können der Mitgliedsliste auf Anfrage entnommen werden.

 

II. Die Beteiligung an der Genossenschaft

 

Mit dem Erwerb der Genossenschaftsanteile erlangt die Stadt Offenbach die vollumfängliche Mitgliedschaft in der Genossenschaft.

 

Die Mitglieder üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft in der Generalversammlung aus.

 

Die „Angelegenheiten der Genossenschaft“ sind in § 30 der Satzung beschrieben und beinhalten z.B. die Änderung der Satzung, Feststellung des Jahresabschlusses, Verwendung des Jahresüberschusses oder Deckung des Jahresfehlbetrages sowie Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Beirats.

 

Die Kosten der Mitgliedschaft (Erwerb eines Geschäftsanteils) belaufen sich auf einmalig 500,00 EUR. Darüberhinaus kann sich ein Mitglied freiwillig mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen.

 

Unterjährige Folgekosten, die sich aus der Beteiligung selbst ergeben könnten (z. B. Verwaltungskosten, o. ä.), gibt es nicht.

 

III. Die Beauftragung der K4K eG

 

Die Beauftragung der K4K eG durch ihre Genossenschaftmitglieder erfolgt auf zivilvertraglicher Basis.

 

IV. Vorteile einer Beteiligung an der K4K eG

 

1. Ausschreibungsfreie Beauftragung der K4K eG

Die Genossenschaftsmitglieder der K4K eG können die K4K eG ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens im Rahmen eines vergaberechtlich privilegierten Inhouse-Geschäfts beauftragen. Die Voraussetzungen für eine ausschreibungsfreie Inhouse-Vergabe (vgl. § 108 GWB) werden vorliegend erfüllt.

 

2. Geringer Verwaltungsaufwand

Der Verwaltungsaufwand, der mit der Beteiligung an der K4K eG verbunden ist, wird möglichst gering gehalten. Verwaltungsaufwand entsteht lediglich im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Gesellschafterversammlung (vgl. § 26 der Satzung) und deren Vorbereitung sowie ggf. mit der Wahrnehmung sonstiger Genossenschaftsrechte.

 

3. Flexible Beauftragung

Die K4K eG kann im Rahmen einer Inhouse-Vergabe beauftragt werden. Die Genossenschaftsmitglieder können als Auftraggeber flexibel und schnell einen Auftrag mit der K4K eG vereinbaren und diesen in Abstimmung mit der K4K eG im weiteren Verlauf des Projekts an ihre Bedürfnisse anpassen.

 

4. Spezialisierung auf die Beratung der öffentlichen Hand

Die Genossenschaft ist ausschließlich für die öffentliche Hand tätig. Dies vermeidet Interessenkonflikte zu anderen Beratungsmandaten und stellt einen großen Erfahrungsschatz zu öffentlichen Vorhaben sicher. Die K4K eG verfügt damit über das notwendige Knowhow, um den speziellen Anforderungen öffentlicher Auftraggeber gerecht zu werden. Aufgabe der K4K eG ist die Beratung ausschließlich im Interesse der öffentlichen Hand.

 

Die Satzung der K4K eG sowie das Protokoll der Sitzung vom 19.06.2023 ist als Anlage beigefügt (* ebenso wie die Stellungnahme der Kämmerei).

 

* redaktionell geändert

Anlage 1 Satzung K4K eG

Anlage 2 Protokoll der Sitzung der K4K eG vom 19.06.2023 (nichtöffentlich)

Anlage 3 Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.