Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0556Ausgegeben am 31.08.2023

Eing. Dat. 31.08.2023

 

 

 

 

 

Satzung der Stadt Offenbach am Main zur Aufhebung der Straßenbeitragssatzung

Antrag FREIE WÄHLER vom 02.08.2023

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (Straßenbeitragssatzung) wird aufgehoben. Hierzu wird die nachfolgende Satzung beschlossen:

 

Aufgrund der §§ 1 bis 5a, 6a, 11, 11a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai. 2018 (GVBl. I S. 247) und der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBI. I S. 247) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main in der Sitzung am 14.09.2023 folgende Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung Straßenbeiträgen (StrBS) beschlossen:

 

 

Aufhebungssatzung

 

§ 1

 

Die Satzung der Stadt Offenbach Main zur Erhebung von Straßenbeiträgen (StrBS) wird aufgehoben.

 

§ 2

 

Diese Aufhebungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Begründung:

 

Seit April 2018 ist die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auch im Fall von Haushaltsdefiziten für Hessische Kommunen entfallen. Aus dem „Soll“ wurde ein „Kann“. Bis Ende August 2021 haben bereits 154 Gemeinden, die Beiträge abgeschafft und damit die Chance, die Situation der Anwohner zu verbessern und diese zu entlasten, ergriffen. Denn neben der Tatsache, dass die hessischen Steuerzahler neben den Beiträgen in ihrer Gemeinde auch die Straßenausbaukosten in anderen Ländern über den Länderfinanzausgleich mitfinanzieren, führen auch alternative Maßnahmen, wie im Gegenzug auf den Verzicht von Beiträgen die Grundsteuer zu erhöhen, zu einer zusätzlichen Belastung von Grundeigentümer, die vor kurzem noch Ausbaumaßnahmen über einen Beitrag mitfinanziert haben. Die Linke und SPD haben im Landtag im vergangenen Juli wiederholt versucht, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen.

Die Stadt Offenbach ist für die gesamten 320 km Straßen der Stadt der Baulastträger. Stand 2020 müssen 39 % (125Km) des Netzes grundhaft saniert werden. Grundhaft bedeutet, dass für diese Bereiche Straßenausbaubeiträge der Grundstückseigentümer fällig werden.

In dem Zeitraum 2020 bis 2022 (2 Jahre) wurden von zehn Teileigentums- und Grundstückseigentümer*innen Straßenbeiträge in Höhe von insgesamt 252.662 € angefordert. Die einzelnen Belastungen belaufen sich auf 4.815 € (zweimal angefallen), 9.470 €, 9.630 €, 12.923 €, 13.679 €, 16.777 €, 24.305 €, 32.252 € sowie 123.996 €. Insgesamt wurden in der Stadt Offenbach in den letzten 22 Jahren (seit 2000) rund  7,5 Mio. € von Grundstückseigentümern entrichtet. Das macht im Jahr knapp 341.000 €.

Befürworter von Straßenausbaubeiträgen wiederholen mantraartig: Auf Straßenbeiträge in welcher Form auch immer gänzlich zu verzichten sei ohne entsprechende Kompensation keine Option. Es gebe keine freien verfügbaren Mittel. Die Investitionskraft der Stadt sei in den nächsten Jahren aufs äußerste angespannt und keine der geplanten Maßnahmen und Investitionen sein Luxus und damit sei ein Verzicht auf eine oder mehrerer der geplanten Investitionen keine wirkliche Alternative.

Der Kostenaufwand der Verwaltung, welcher der Erhebung der Straßenausbaubeiträge entgegensteht, wird in dieser Argumentation jedoch nicht betont. In einer Magistratsanfrage wurde mitgeteilt, dass die „fachbezogene Verwaltungsleistungen für die Erhebung der Straßenbeiträge“ sowie die „übergeordneten Verwaltungskosten (z. B. Personal) nicht gesondert erfasst“ werden und daher „den Einnahmen keine verifizierbare Kennzahl“ gegenüber im Verhältnis gesetzt werden kann. Auf unsere Nachfrage wurde mitgeteilt, dass der Verwaltungsaufwand „hängt immer vom jeweiligen Abrechnungsgebiet und der Komplexität der Baumaßnahme“ abhänge jedoch aufgrund „des Erfahrungsaustauschs mit anderen Kommunen ist ein Verwaltungsaufwand von etwa 30 bis 60 % der vereinnahmten Straßenausbaubeiträge als realistisch anzusehen

Verwaltungskosten von mindestens 30 % aber bis zu 60 % lassen Straßenausbaubeitragseinkünfte deutlich schrumpfen. Dies würde bedeuten, dass von 2000 bis 2022, von den eingenommenen 7,5 Mio € mindestens Verwaltungskosten in Höhe von 30 %, also 2.250.000 €, angefallen sind. Aus der verbleibenden Summe errechnet sich eine jährliche Einkunft (auf 22 Jahre gerechnet) von im Schnitt 239.000 €.  Im schlimmsten Fall wären sogar 4.500.000 € bei Verwaltungskosten von 60% angefallen. Für uns FREIE WÄHLER steht dies nicht im Verhältnis.

Auf die Frage, ob eine Finanzierung der Straßensanierungen theoretisch auch ohne die Straßenausbaubeiträge möglich wäre, antwortete der Magistrat, dass eine ausreichende Finanzierung von Straßenbauprojekten ohne die Einnahme von Straßenausbaubeiträgen bei der kontinuierlich angespannten finanziellen Lage der Stadt Offenbach als kritisch anzusehen sei.  Der Entfall der Einnahmen aus Straßenbeiträgen müsse durch andere finanzielle Mittel zur Refinanzierung der betreffenden Straßenbaumaßnahmen kompensiert werden, da der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein soll. Insbesondere die vorhandene aktuelle Ausgleichslücke im Finanzhaushalt, welche ohne die Refinanzierung durch Straßenbeiträge noch verstärkt auftreten könnte, sieht der Magistrat kritisch.

Bei einem Wegfall der Einnahmen aus Straßenbeiträgen müssten andere finanzielle Mittel zur Refinanzierung der betreffenden Straßenbaumaßnahmen generiert werden. Im Übrigen ist § 92 Abs. 4 HGO zu beachten, wonach der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein soll. Die Sicherstellung des Haushaltsausgleichs muss, um die Genehmigung des städtischen Haushalts und die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht zu gefährden, demnach ein vordringliches politisches Ziel sein. Dennoch gibt es aktuell eine Ausgleichslücke im Finanzhaushalt, was ohne die Refinanzierung durch Straßenbeiträge noch verstärkt auftreten könnte.

Wir fordern den Magistrat auf, zukünftig die Infrastrukturplanung des Straßennetzes vorausschauend zu planen und so unnötige Kostenexplosionen der Baumaßnahmen zu reduzieren. "Wunschprojekte" wie den Marktplatzumbau, den die FREIE WÄHLER in Koalitionsverantwortung noch abgebrochen haben, da die Kosten nicht darstellbar waren, vermissen wir bei unserer heutigen Koalition. Wir befürworten, dass dank unserer Initiative als FREIE WÄHLER für den Marktplatzumbau der niedrigste Ansatz der Straßenausbaubeiträge angesetzt wurde, so zumindest die Vereinbarung mit dem Magistrat. Denn die Leidtragenden der steigenden Kosten des Projektes und der politischen Entscheidungsträger sind die Grundstückseigentümer. 

Um die Finanzierungsfrage der Stadt Offenbach zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für die im Schnitt anfallenden Kosten von ca. 239.000 € jährlich zu lösen, weisen wir den Magistrat auf die Konzessionsabgaben der Versorger (Strom, Gas, Wasser) hin. Im Mittel erhält die Stadt Offenbach rund 6,5 Mio. € jährlich für die Einräumung des Wegenutzungsrechts. Die Versorger legen die Konzessionsabgabe letztendlich auf ihre Nutzer (Bürger, Gewerbebetriebe, etc.) um.

Das heißt, aus dem bereits von Bürgern geleisteten 6,5 Mio. € der Konzessionsabgabe sollen zukünftig die Mehrkosten, die durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge entstehen, ausgeglichen werden.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.